Sieht der Mietvertrag eine Mietzinserhöhungsfrist von einem Jahr vor, kann die Staffelmiete auch nach Ablauf der Jahresfrist noch erhöht werden. Die vermietete Wohnung wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt, so dass der Mietvertrag im Hinblick auf den Mietbeginn ohne gleichzeitige Verschiebung der Mietzins-Anpassung nicht mehr geändert werden konnte. Der Mieter muss sich aber auf eine solche Verschiebung einlassen.
Redaktion (allg.)
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