Staffelmiete ungültig?

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Bild: fabstyle/stock.adobe.com
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Ist eine Staffelmietvereinbarung wegen eines unangemessen hohen Entgelts (§ 5 II WiStrG) teilweise nichtig, führt das nicht zum Wegfall der folgenden Staffelbeträge. Deren Wirksamkeit ist selbstständig im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsmiete im Zeitpunkt des jeweils bestimmten Anfangstermins zu beurteilen.

Redaktion (allg.)

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