Steuerabzüge rechtens?

1167
Bild: Paul/stock.adobe.com
Bild: Paul/stock.adobe.com

Aufwendungen für die nach Auszug des Mieters bis zum Verkauf leerstehende Eigentumswohnung können nicht als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, wenn der Eigentümer gleichzeitig Vermietungs- und Veräußerungsabsichten hat. Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung sind nur dann vorab entstandene oder vergebliche Werbungskosten, wenn der Eigentümer nachweislich den Entschluss zur Vermietung gefasst hat.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Steuerabzüge rechtens?
2.10.2025
WEG | Steuern
Wenn die Eigentümer einer vermieteten Wohnung Geld in die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft einzahlen, dann zählen diese Ausgaben ab diesem Zeitpunkt noch nicht als Werbungskosten. Erst zu einem...
14.3.2024
Steuern sparen
Mit der vermietung einer Immobilie an Angehörige können die Vermietenden Steuern sparen. Aber Achtung: Die Miete sollte nicht zu niedrig angesetzt werden. Um im vollen Umfang Ausgaben für das...
2.4.2025
Immobilienverkauf
Wenn der Abbruch eines Gebäudes erfolgt, um das Grundstück als Bauplatz verkaufen zu können, sind die Ausgaben dafür als Werbungskosten bei einem privaten Veräußerungsgeschäft abziehbar.
29.1.2026
Erleichterung bei Gebäudeinvestitionen geplant
Das Bundesfinanzministerium will die steuerliche Behandlung von Gebäudeinvestitionen präzisieren. Insbesondere zwischen Ausgaben, die dem Erhalt der Immobilie dienen, und Herstellungs- beziehungsweise...
11.8.2025
Renovierungskosten
In einem Rechtsstreit ging es um die Frage, wie Renovierungskosten an einem Gebäude nach einem Brandfall steuerlich einzuschätzen sind – als sofort abzugsfähige Werbungskosten oder als...