Tierhaltung

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Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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Hält eine Mieterin insgesamt 28 Tiere, kann ihr der Vermieter fristlos kündigen und die sofortige Räumung der Wohnung verlangen, wenn die Mieterin bereits eine Klage aufgrund des langen Mietzeitraumes und der Duldung des Haltens von drei Tieren "überstanden hat" - wenn sie also wissen mußte, daß zusätzliche Tiere zur Kündigung führen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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