Treuhandkonto des Verwalters

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Bild: fabstyle/stock.adobe.com
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Der Wohnungseigentümer kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht einwenden, wegen der mit der Führung eines Treuhandkontos verbundenen Risiken sei er nicht zur Zahlung fälliger Wohngeldbeträge auf dieses einzige - der Eigentümergemeinschaft zur Verfügung stehende - Konto verpflichtet.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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