20. November 2009, 13:57 Uhr
"Wenn Wohnungen vor dem Verkauf der Gesamtanlage veräußert wurden und dann bei Veräußerung der Anlage die Keller als Sondereigentum aller neuen Eigentümer ausgewiesen werden - dann sehen findige Mieter ihre Zeit für gekommen. Klagt der Vermieter des Wohnungseigentums bei Mietrückstand oder Mietminderung, sei er dazu nicht berechtigt, dies könnten jetzt nur alle Eigentümer gemeinsam: "Umwandlungsfalle"! Doch jetzt stellten Gerichte klar: ""Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung ist alleiniger Vermieter ...."
Redaktion (allg.)
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