Umzug ins Heim rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Manchmal muss der Umzug in ein Pflegeheim aus gesundheitlichen Gründen relativ schnell erfolgen. Doch selbst in solchen Fällen können Mieter nicht fristlos kündigen. Im vorliegenden Fall sah sich ein älteres Paar sich nicht mehr in der Lage, weiterhin ohne dauerhafte Betreuung in der eigenen Mietwohnung zu bleiben.

1167
Bild: sebra/stock.adobe.com
Bild: sebra/stock.adobe.com

Aus dem Tatbestand

Kurzfristig nahmen die Betroffenen frei gewordene Plätze in einem Pflegeheim an und kündigten ihren Mietvertrag fristlos sowie ersatzweise fristgemäß. Der Eigentümer akzeptierte die fristlose Kündigung nicht und bestand auf der dreimonatigen ordnungsgemäßen Frist. Den Betrag für die nicht überwiesene Miete zog er von der Kaution ab.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Urteil: Dass ein Mieter aufgrund seines Gesundheitszustandes seine Wohnung nicht mehr nutzen könne, rechtfertige noch keine außerordentliche Kündigung, entschied das Amtsgericht Charlottenburg. Krankheit sei ein zum „eigenen Risikobereich zuzuordnender Umstand“, der sich nicht zu Lasten des Vermieters auf eine Kürzung der Fristen auswirken könne. Die Mieter mussten noch drei Monate zahlen. Allerdings gaben ihnen die Richter den Hinweis, dass es ja grundsätzlich die Möglichkeit gebe, einen Nachmieter zu benennen.

Gericht: AG Berlin-Charlottenburg
Aktenzeichen: 205 C 172/18
Urteil vom: 08.11.2018

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Umzug ins Heim rechtfertigt keine fristlose Kündigung
21.4.2026
Für mehr Sicherheit und Wohngesundheit
Laut einer Techem-Umfrage Ende 2024 ist Mieterinnen und Mietern der Einsatz von Sicherheitsgeräten besonders wichtig. Vor allem die frühzeitige Warnung vor gesundheitlichen Gefahren im eigenen...
1.8.2024
Genehmigung zur Hundehaltung
Die Kläger (Mieter) hatten von dem Beklagten (Vermieter) eine rund 100 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet. In dem Mietvertrag hieß es, dass der Vermieter sich die Zustimmung...
26.7.2024
Erster norddeutscher Wohngipfel
Obwohl der Bedarf an Mietwohnungen steigt, liegt der Neubau am Boden. Darin sind sich die Cheffinnen und Chefs der Bauministerien der norddeutschen Bundesländer einig. Die bisherigen Baustandards...
26.2.2026
1. Der Wunsch des Wohnraummieters nach einer Verringerung der von ihm zu tragenden Mietaufwendungen ist – unabhängig davon, ob er auf eine solche Verringerung wirtschaftlich angewiesen ist –...
29.1.2025
Umfrage unter VdW Bayern
Fast ein Drittel der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in Bayern wollen 2025 ihre Neubauinvestitionen erhöhen. Insgesamt sind 4.500 Mietwohnungen geplant. Grundlage dieser Aktivitäten bildet die...