11. März 2010, 12:41 Uhr
Vermieter sind nicht dazu berechtigt, von einem Mieter, der einen Untermieter aufnehmen will, zu verlangen, dass ihm der Mitbewohner vorgestellt wird. Der Untermietvertrag wird nur mit dem Mieter geschlossen und für eine Vertragsverletzung hat ohnehin der Mieter geradezustehen, stellte das Hamburger Amtsgericht fest. Ob dies auch für den Fall gilt, dass der Vermieter mit in dem Haus wohnt, blieb allerdings offen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Untermieter
15.5.2025
Der Bürokratie ein Schnippchen schlagen










