14. Januar 2010, 08:57 Uhr
Die Anfechtung einer Jahresabrechnung oder eines Wirtschaftsplans wegen Anwendung eines unrichtigen Verteilungsmaßstabs ist i.d.R. dann rechtsmissbräuchlich, wenn die übrigen Wohnungseigentümer mit dem Abrechnungsmaßstab einverstanden sind und der Antragsteller durch eine Änderung nur Nachteile erleiden würde.
Redaktion (allg.)
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Artikel Unzulässige Beschlussfassung
22.5.2025
BGH-Urteil zur Jahresabrechnung:










