Vater bleibt zu Haus

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Bild: Paul/stock.adobe.com
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In dem konkreten Fall sollte nach dem Willen des Vaters nur einer seiner beiden Söhne in das ehemalige Eigenheim der Familie einziehen dürfen. Deshalb schenkte er das Haus seinem Lieblingssohn und hoffte auf ein langes Leben. Denn grundsätzlich sind zehn Jahre nach einer Schenkung Ansprüche anderer Pflichtteilsberechtigter ausgeschlossen. Unmittelbar nach der Schenkung bezog der „gute“ Sohn das Haus. Sein Vater bewohnte weiterhin zwei Zimmer des Eigenheims. Nach dem Tod des Vaters, elf Jahre später, kam es zum Streit zwischen den Brüdern. Der zweite Sohn meinte, dass die 10-Jahres-Frist nie angelaufen sei, schließlich habe der Vater das Haus weiter genutzt und forderte das ihm nach seiner Meinung zustehende Geld. Das Gericht wies die Klage ab. Dass der Erblasser weiter in zwei Zimmer gewohnt habe, sei kein Problem. Entscheidend ist nur, dass er nach der Schenkung die Immobilie im Wesentlichen selbst nicht mehr weiter genutzt habe, und hauptsächlich habe eben der Sohn das Haus genutzt.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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