Vergilbte Wände
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27. Oktober 2009, 11:45 Uhr
Sind die Wände in einer Mietwohnung durch übermäßiges Rauchen des Mieters derartig vergilbt, dass sie nur durch die Reinigung mit Lösungsmitteln zu retten sind, so muss der Mieter – zieht er aus – die Kosten für die Reinigung übernehmen. Allerdings nur den Teil, der tatsächlich für die Reinigung der Wände angefallen ist. Hier wollte der Vermieter die Kosten für eine komplette Endrenovierung erstattet haben – die schuldet der Mieter jedoch nicht.
Redaktion (allg.)
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