14. Januar 2010, 11:38 Uhr
Ist dem Käufer einer Eigentumswohnung bekannt, dass der für ihn tätige Makler Verwalter der Wohnungseigentumsanlage ist und dem Verkauf zustimmen muss, ist ihm aber nicht bekannt, dass der Verwalter keine echte Maklerleistung erbringen kann, dann stellt ein in den Kaufvertrag aufgenommener Direktanspruch des Maklers auf Provision gegen den Käufer kein abstraktes Schuldanerkenntnis dar.
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Artikel Verwalter als Makler?
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