14. Januar 2010, 09:17 Uhr
Beschließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Lift in das Haus einbauen zu lassen, wartet der Verwalter der Anlage jedoch nicht auf die Beschlüsse der Eigentümer, sondern vergibt er auf eigene Faust einen Auftrag an einen Handwerker, so kann ihm der Verwaltervertrag gekündigt werden, wenn er trotz des Protestes der Eigentümergemeinschaft nicht einlenkt.
Redaktion (allg.)
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