04. März 2010, 09:48 Uhr
Werden drei Wohnungseigentümer als Verwaltungsbeiräte gewählt, braucht es keinen weiteren Beschluss darüber, dass ein Verwaltungsbeirat errichtet werden soll. Ungültig, so das Bayerische Oberste Landesgericht, ist ein Bestellungsbeschluss nur dann, wenn die Beschlussfassung formal falsch durchgeführt wurde oder ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Wahl eines Wohnungseigentümers zum Vorsitzenden oder Mitglied des Verwaltungsbeirats spricht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Zusammenarbeit mit diesem Verwaltungsbeiratsmitglied unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von vornherein nicht zu erwarten ist.
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