Wird mittels Videokamera nur das eigene Grundstück überwacht, so verletzt dies nicht das Persönlichkeitsrecht von Nachbarn. Insbesondere dann, wenn es in der Vergangenheit zu wiederholten Übergriffen Unbekannter auf dem Grundstück gekommen ist, ist diese Überwachung des eigenen Grund und Bodens zulässig.
Redaktion (allg.)
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