09. November 2009, 15:40 Uhr
Abplatzungen oder Kratzer in sehr geringem Umfang sind bei der Nutzung unvermeidbar und gehen nicht zulasten des Mieters, da es sich um einen üblichen Gebrauch handelt. Etwas anderes gilt erst bei auffälligen Stellen und/oder größeren Beschädigungen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Waschbecken
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Gesetzliche Forderungen erfüllen ohne Komplettverzicht auf Ferninspektion










