05. März 2010, 11:21 Uhr
Ein Vermieter kann von einem Wasserversorgungsunternehmen nicht verlangen, die Wasserkosten direkt mit seinen Mietern abzurechnen, wenn die Wohnungen nicht jeweils mit einem eigenen Wasserzähler ausgestattet sind und der Vermieter keine Mithaftung für die Zahlung übernehmen will.
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