Wasserzähler

1167
Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com

Ein Vermieter kann von einem Wasserversorgungsunternehmen nicht verlangen, die Wasserkosten direkt mit seinen Mietern abzurechnen, wenn die Wohnungen nicht jeweils mit einem eigenen Wasserzähler ausgestattet sind und der Vermieter keine Mithaftung für die Zahlung übernehmen will.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Wasserzähler
8.8.2025
Trinkwasserverordnung
Laut gesetzlicher Trinkwasserverordnung müssen Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 vollständig entfernt oder stillgelegt werden. Laut Schätzungen sind Bleirohre noch immer in Zehntausenden...
1.12.2023
Erneuerte Mehrgenerationen-Siedlung
Im Kölner Norden sind mit den „Ossendorfer Gartenhöfen“ 435 moderne und bezahlbare Wohnungen für Familien, Alleinstehende und Senioren entstanden sowie eine Wohngemeinschaft für demenziell Erkrankte.
4.3.2024
Klimakrise
Unser Wasser wird durch die Klimakrise knapp. Projekte des landeseigenen Wohnungsunternehmens Berlinovo in Berliner Studentenwohnheimen zeigen, wie mit Grauwasserrecycling mehr als 30 Prozent Wasser...
1.6.2026
Wasserresilienz braucht verlässliche Messdaten
Europa steht an einem Wendepunkt. Zunehmende Dürren, sinkende Grundwasserstände und wachsende Belastungen der Wassersysteme machen deutlich: Die Wasserversorgung in Europa ist verletzlich und...
6.11.2023
Die 17 Punkte der BetrKV
Jeder Vermieter stellt sich bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Frage: Welche Kosten lassen sich über die Abrechnung auf den Mieter umlegen?
16.5.2025
Digitale Erfassung von Verbrauchsdaten
Per App Verbrauchsdaten abrufen, Energie sparen und aktiv zum Klimaschutz beitragen – moderne Lösungen für die Wohnungswirtschaft.