Wer hat das Sagen?

1167
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com

Besteht eine Wohnanlage aus zwei frei stehenden Einfamilienhäusern und ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, dass jeder Eigentümer sein Objekt in ordnungsgemäßem Zustand zu halten hat, so kann vom Besitzer der größeren Wohneinheit beschlossen werden, dass renovierungsbedürftige Fenster des Nachbarn repariert oder ausgetauscht werden. Das gilt auch dann, wenn der Besitzer des kleineren Hauses die Kosten allein zu tragen hat.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Wer hat das Sagen?
16.6.2025
Das Haus altert, die Balkone mit ihm. Wenn umfassende Sanierungen von Balkonen in einer WEG anstehen, muss die Wohneigentümergemeinschaft über die meisten Maßnahmen beschließen. Denn fast alle Teile...
5.2.2024
PV-Dachcheck von TÜV Süd
Nicht alle Dächer sind für Photovoltaik-Anlagen geeignet. Probleme gibt es nicht nur mit der Statik, sondern vor allem auch mit der Dachabdichtung. Das zeigt eine Auswertung der PV-Dachchecks von TÜV...
24.6.2025
BGH-Urteil
Eine WEG kann mehrheitlich eine neue Verteilung der Kosten beschließen und dabei von der bislang vereinbarten Gemeinschaftsordnung abweichen. Allerdings darf die neue Regelung nicht einzelne...
2.10.2025
Wohnraumagentur
Die Wohnraumagentur von Göttingen berät seit gut vier Jahren Eigentümer und Mieter zum flächensparenden und gemeinschaftlichen Wohnen. Ihr Beratungsangebot ist Teil der Wohnraum- und...
29.1.2025
Potenzial des ländlichen Raums
Lässt sich das Wohnungsproblem durch den massenhaften Umzug in ländliche Kleinstädte lösen? Torsten Bölting, Geschäftsführer des Forschungsinstituts InWIS und Professor für Sozialwissenschaften an der...
1.7.2025
Maklerrecht:
Nach dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser bestehen seit dem 23. Dezember 2020 besondere Regelungen für die...