13. November 2009, 11:48 Uhr
Wenn jemand umzieht, weil er mit seiner künftigen Ehefrau im Eigenheim zusammenleben will, darf er in der Regel nicht darauf hoffen, dass der Fiskus diese Ausgaben als steuermindernd anerkennt. Spart der Betroffene jedoch dadurch erheblich Zeit auf dem Weg zur Arbeit, dann muss das Finanzamt großzügig sein.
Redaktion (allg.)
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