Zwangsversteigerung

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Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Kann der latenten Suizidgefahr des Bewohners einer Eigentumswohnung dadurch begegnet werden, dass bei einer etwaigen Verschlimmerung der Symptomatik eine stationäre Akut-Therapie angeordnet würde, so ist die Zwangsvollstreckung der Eigentumswohnung nicht einzustellen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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