Moderne Verbrennungstechnik senkt Emissionen

Ein moderner Kaminofen, der eine veraltete Feuerstätte aus dem Jahr 1975 ersetzt, hilft Feinstaub und andere Schadstoffe um bis zu 85 % zu reduzieren. Daran lässt sich ablesen, welche Fortschritte die Verbrennungstechnik in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gemacht hat. Die neuen Geräte sind demnach deutlich sparsamer, effizienter und emissionsärmer als ihre Vorgänger.

Neue Kaminöfen überzeugen mit niedrigen Emissionen, Foto: HKI Industrieverband
Neue Kaminöfen überzeugen mit niedrigen Emissionen, Foto: HKI Industrieverband

Aufgrund dieser Erkenntnis setzt sich der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. für mehr steuerliche Anreize und staatliche Förderprogramme ein, um den Austausch von Altgeräten zu beschleunigen. Denn mit der von der Politik einvernehmlich beschlossenen Energiewende rückt auch die CO2-Belastung erneut in den Vordergrund. Der HKI appelliert jedoch auch an die Ofen-Besitzer, im Sinne von Klima und Umwelt, aber auch im eigenen – nicht zuletzt finanziellen – Interesse, über den Austausch veralteter Gerätetechnik nachzudenken.
„Das Heizen mit Holz ist nach wie vor eine sehr verantwortungsvolle und von der Bundesregierung erwünschte Form der Energiegewinnung“, so der Geschäftsführer des HKI, Dipl.-Ing. Frank Kienle. „Der nachwachsende Rohstoff ist gleichermaßen ökonomisch wie ökologisch vorteilhaft und stellt – dank seiner CO2-neutralen Verbrennung – einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Moderne Gerätetechnik steigert zudem den Wirkungsgrad und erhöht somit die Energieeffizienz.“

Jedes Gerät, das heute im Handel ist, genießt Bestandsschutz
In der novellierten 1.BImSchV, die seit März 2010 in Kraft ist, wurden erstmals auch für Einzelraum-Feuerungsanlagen Emissionsgrenzwerte festgesetzt – für Feinstaub und für Kohlenmonoxid (CO). Und diese Grenzwerte gelten zukünftig für jedes der rund 15 Mio. Festbrennstoffgeräte, die heute in Betrieb sind – auch für jene, die vor 1975 einer Typprüfung unterzogen wurden, als Umweltschutz eher noch ein Fremdwort war. Unabhängig vom Alter ist für jedes Gerät bis Ende 2013 gegenüber dem Schornsteinfeger der Nachweis zu erbringen, wann es in Betrieb gegangen ist und ob es die geforderten Grenzwerte einhält. Ein Jahr später ist sonst Schluss.
Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, offene Kamine und Grundöfen sowie Einzelraum-Feuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden oder die in Wohneinheiten betrieben werden, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.
Und noch eine gute Nachricht: Sämtliche Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die heute in Deutschland angeboten werden, erfüllen bereits die Anforderungen der 1.BImSchV und dürfen auch nach 2015 zeitlich unbeschränkt weiterbetrieben werden. Um ganz sicher zu gehen, sollte man beim Kauf einer neuen Feuerstätte auf die Hersteller-Bescheinigung achten, aus der dies klar hervorgehen muss.

Weitere Informationen rund ums Heizen mit Holz sowie eine Online-Datenbank, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern aufbaut und in der sich für jedes einzelne Modell bequem recherchieren lässt, ob die Emissionsgrenzwerte der 1.BImSchV eingehalten werden, sind auch im Internet abrufbar.

Weiterführende Links:
www.ratgeber-ofen.de

Über die Mietpreisbremse wurde in den Medien viel berichtet, doch wann ist sie anwendbar? Anhand dieser Checkliste können Sie prüfen, ob sie bei der Bestimmung der neuen Miete die Mietpreisbremse beachten müssen.
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