Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. Wichtig: die Fördermittel müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden! Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, ist ein Nachweis über die programmgemäße Durchführung des Vorhabens zu führen. Darüber hinaus empfiehlt die KfW bei Gesamt- und Einzelmaßnahmen eine qualifizierte Baubegleitung z. B durch einen Energieberater.
Die Kosten für die Baubegleitung sind ebenso förderfähig – mehr dazu finden Sie unter dem Hinweis „Sonderförderung Programmnummer 431“. Eine Liste der förderfähigen Leistungen sowie weitere Informationen zu den Programmen erhalten Sie im Internet oder im Info-Center der KfW 01801-335577.
Durch den kalten Winter rechnen viele Experten damit, dass es einen großen Ansturm auf das neue Angebot der KfW geben wird. Eine wichtige Komponente müssen Heizungsmodernisierer bei der Beantragung von KfW Förderungen aber beachten: Beim Austausch einer Heizungsanlage ist der Nachweis zur Durchführung des Hydraulischen Abgleichs zu erbringen. Das von der KfW geforderte und vom Fachhandwerker auszufüllende VdZ-Bestätigungsformular sowie die VdZ-Information 16 zum Hydraulischen Abgleich, können ebenfalls im Internet kostenfrei heruntergeladen werden.
Weiterführende Links:
www.intelligent-heizen.info
www.kfw-zuschuss.de