Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Nach Ablauf der seit 2008 laufenden Übergangsfrist sollten Hauseigentümer in den nächsten Wochen die Weichen dafür stellen, wer sich um ihre Feuerungsanlage kümmern soll.
Den Stein, der Auslöser für diese Veränderung war, hat die Europäische Union ins Rollen gebracht. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2003 zwang die Bundesregierung zum Handeln und zur Aufhebung des sogenannten Monopols der bundesdeutschen Schornsteinfeger. Während sich bislang der jeweilige Bezirksschornsteinfeger um das ordnungsgemäße Funktionieren der Feuerungsanlage selbstständig kümmerte, soll nun Konkurrenz das Geschäft beleben.
„Für die Hauseigentümer hat dies zur Konsequenz, dass sie sich künftig selbst darum kümmern müssen, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird.“, informiert Stephan Langer, Vorstand Presse- und Öffentlichkeit im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt jedoch der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuumgeht das aufwendige Formblattsystem“, weist Langer auf eine Möglichkeit der Verfahrenserleichterung hin. Nicht nur die Formalitäten nehmen zu, wenn ein neuer Schornsteinfeger beauftragt wird. Immobilieneigentümer müssen auch mit steigenden Kosten rechnen.
Die Erfahrungen mit dem gewachsenen Verwaltungsaufwand haben gezeigt, dass die in der Vergangenheit festgelegten Gebühren und die Kosten für den Bescheid den Aufwand bei weitem nicht decken. Dies hängt damit zusammen, dass die Feuerstättenschau nicht wie in der Vergangenheit zwangsläufig mit anderen Tätigkeiten zusammen ausgeführt wird. Die sich daraus ergebenden Synergie-Effekte entfallen.
Ob für die nicht hoheitlichen Tätigkeiten, wie Schornsteinkehrung, Abgaswegeüberprüfung und Immissionsschutzmessung die Kosten steigen werden, bleibt abzuwarten. Einheitlich festgelegte Gebühren gibt es auf alle Fälle dafür nicht mehr. Die Preise sind frei und orientieren sich an der Kostenstruktur des einzelnen Schornsteinfegerbetriebes, der den Auftrag erhält.
Viele Schornsteinfegerbetriebe verschicken in diesem Jahr Informationen verbunden mit dem Angebot, auch ab dem 1. Januar 2013 den Kunden mit ihren Dienstleistungen zur Verfügung zu stehen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass auch die Schornsteinfegerbetriebe ein Stück Planungssicherheit brauchen. Gleiches gilt auch für Informationen über zusätzliche Dienstleistungsangebote, wie zum Beispiel das Angebot zur Durchführung der Gashausschau. Stephan Langer betont, dass es sich hierbei um ein Angebot an den Kunden handelt und keine gesetzliche vorgeschriebene Maßnahme darstellt. Ähnliches gilt für das Angebot zur jährlichen Durchführung der Immissionsschutzmessung. Hier hat der Gesetzgeber den Messintervall auf alle zwei beziehungsweise drei Jahre gestreckt. Zwar ist der bei der Immissionsschutzmessung festgestellte Abgasverlust nicht alleiniger Maßstab für die Wirtschaftlichkeit einer Heizungsanlage, bietet aber dem Eigentümer kontinuierlich Überblick, ob die Heizung vernünftig funktioniert. „Auch dies“, so Stephan Langer, „ist lediglich ein Angebot an die Kunden und kann von den Betrieben kostengünstig bei den üblichen Tätigkeiten mitgemacht werden.“ Dem vor Ort bekannten Schornsteinfeger komme eine wichtige Rolle zu, sei er es, auf dessen völlig neutrale Beurteilung ohne wirtschaftlichen Hintergrund sich der Eigentümer bedenkenlos verlassen kann.
Auskünfte erteilen sowohl der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin als auch die jeweiligen Landesinnungs-Verbände der einzelnen Bundesländer.