Bezahlbarer Wohnraum

Bund und KfW fördern Erwerb von Genossenschaftsanteilen

Der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern mit Hilfe zinsgünstiger langfristiger Kredite sowohl den Erwerb von Genossenschaftsanteilen als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die eine Genossenschaftswohnung selbst nutzen wollen. Wohnungsgenossenschaften würden dazu beitragen in Deutschland dauerhaften und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu sichern.

Bürger:innen sollen in die Lage versetzt werden, Anteile an Wohnungsgenossenschaft zu erwerben oder selbst eine Genossenschaft zu gründen. Bei der Gründung fragt sich jedoch: Wo ist das Bauland dafür? Zumindest in Großstädten gibt es zu wenige Flächen fürs bauen. BILD: M. Eisinger
Bürger:innen sollen in die Lage versetzt werden, Anteile an Wohnungsgenossenschaft zu erwerben oder selbst eine Genossenschaft zu gründen. Bei der Gründung fragt sich jedoch: Wo ist das Bauland dafür? Zumindest in Großstädten gibt es zu wenige Flächen fürs bauen. BILD: M. Eisinger

In Deutschland gibt es rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften. Rund fünf Millionen Menschen leben in einer Genossenschaftswohnung, etwa drei Millionen Bürgerinnen und Bürger sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft.

Am 4. Oktober 2022 startete das von Bund und KfW neu angelegte Förderprogramm zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Es handelt sich um eine Kreditförderung. Die Zinsen der KfW-Kredite, die bisher 1,5% unter dem durchschnittlichen Marktniveau lagen, werden nun auf 2% unter Marktzins angehoben. Darüber hinaus gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15% der Kreditsumme. Insgesamt sind Kreditförderungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro und damit Ersparnisse bis 35.000 Euro gegenüber der Hausbank möglich.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind. Antragsberechtigt sind natürliche Personen. Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro. 

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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