Wie die Kohlendioxid-Abgabe aufgeteilt wird

CO₂-Steuer könnte sich bis 2025 auf fast vier Milliarden summieren

Seit dem Jahresbeginn 2023 muss die CO2 -Steuer auf Erdgas und Öl zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Welche Kosten kommen auf beide Seiten zu und wie wird die Höhe der Steuer berechnet?

Seit Jahresanfang haben nicht allein Mieter, sondern auch Immobilieneigentümer eine CO2-Abgabe zu zahlen. Foto: Adobestock/Bluedesign
Seit Jahresanfang haben nicht allein Mieter, sondern auch Immobilieneigentümer eine CO2-Abgabe zu zahlen. Foto: Adobestock/Bluedesign

Zum 1. Januar 2023 ist das sogenannte Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten

Das Gesetz regelt, dass die CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt wird. Damit entfällt die bisherige Möglichkeit für Eigentümer, die Kosten für die CO2-Bepreisung komplett an die Mieterinnen und Mieter weitergeben zu können. Die Kostenaufteilung in Wohngebäuden erfolgt jetzt nach einem zehnstufigen Modell, das auf dem tatsächlichen Verbrauch von Öl und Gas basiert: Die Kohlendioxidkosten werden entsprechend dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und damit anhand der energetischen Qualität des Gebäudes abgestuft verteilt. Je schlechter die Energieeffizienz des Wohngebäudes ist, desto höher ist der vermieterseitig zu tragende Kostenanteil.

Bei einer sehr schlechten Energiebilanz (ab 52 kg CO2-Ausstoß pro m2 im Jahr) würden die Vermieter einen hohen Anteil an der CO2-Bepreisung tragen, nämlich bis zu 95 Prozent. Ist die Energiebilanz sehr gut (weniger als 12 kg CO2 pro m2 im Jahr; Effizienzhausstandard EH 55), würden die Kosten der CO2-Bepreisung weiterhin zu 100 Prozent von den Mietern getragen.

Welche ungefähren zusätzlichen Kosten in den kommenden Jahren auf Eigentümer und Wohnungsnutzer zukommen, haben Wissenschaftler der TU Dortmund im Auftrag des Messdienstleisters ista in einem Gutachten berechnet.

Die Wissenschaftler haben zwei Beispielrechnungen durchgeführt. Rechenbeispiele bilden zwei durchschnittliche Mehrfamilienhäuser identischer Größe (je zehn Wohneinheiten à 77 Quadratmetern) bei einem Preis von 30 Euro pro Tonne CO2:

  • Bei einem 2020 errichteten Mehrfamilienhaus mit Gasbrennwert-Heizung und einem Primärenergieverbrauch von 65 kWh/m2 werden 10,1 Tonnen CO2pro Jahr freigesetzt. 2023 entstehen so für die Liegenschaft CO2-Kosten von 302 Euro. Davon haben aufgrund der guten Energiebilanz des Gebäudes und dessen Einordnung in Stufe 2 des Stufenmodells 90 Prozent die Mieter (271 Euro) und zehn Prozent der Vermieter (30 Euro) zu tragen.
  • Bei einer unsanierten Immobilie mit Ölheizung, Baujahr 1952, sieht die Rechnung deutlich anders aus. Der jährliche Primärenergieverbrauch summiert sich auf 205 kWh/m2. Es entstehen 45,3 Tonnen CO2 und damit CO2-Kosten in Höhe von 1.359 Euro. Der Kostenanteil aller Mieter beläuft sich in diesem Beispiel auf fünf Prozent (68 Euro), der des Vermieters auf 95 Prozent (1.291 Euro).

Im Ergebnis kommen im laufenden Jahr deutschlandweit Kosten in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro zusammen, die fast hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.

Bei Ölheizungen werde es demnach besonders teuer, da jedes vierte Gebäude mit einer solchen Heizung im Zehn-Stufenmodell der höchsten Stufe zuzuordnen sei. Zudem zeige sich, dass vor allem kleine, mit Öl beheizte Liegenschaften mit bis zu 200 Quadratmetern Gesamtwohnfläche einen besonders hohen CO2-Fußabdruck haben: Ihre CO2-Emissionen pro Quadratmeter liegen um 43 Prozent über jenen von Liegenschaften mit mehr als 1.000 Quadratmetern.

Steigende CO2-Abgaben sind gewiss

Das falle umso mehr ins Gewicht, da die CO2-Abgabe in den nächsten Jahren weiter steigen und 2026 etwa doppelt so hoch sein werde wie heute. Zwar habe der Gesetzgeber mit einer Anpassung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) die CO2-Abgabe für die nächsten Jahre gesenkt, um zu hohe Belastungen zu vermeiden: Die ursprünglich für 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises wurde um ein Jahr verschoben. 2024 und 2025 wird zudem der bislang gesetzlich vorgesehene Festpreis um jeweils zehn Euro auf 35 bzw. 45 Euro pro Tonne gesenkt. Für das Jahr 2026 gibt es einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat.

In den Rechnungen für Gas und Öl stehen die Angaben zum CO2-Ausstoß

Dennoch summieren sich die CO2-Abgaben in vermieteten Wohnungen in den kommenden drei Jahren laut Gutachten auf etwa 3,93 Milliarden Euro, wovon Vermieter 2,11 Milliarden Euro zu schultern haben. Bei einem spekulativ für 2030 oder später angenommenen CO2-Preis von 130 Euro pro Tonne, was mit heutigen Preisniveaus in der Schweiz oder Schweden vergleichbar ist, würde die Belastung auf 4,65 Milliarden Euro steigen.

Die Angaben zum CO2-Ausstoß und zu den CO2-Kosten finden Vermieter und Verwalter in der Rechnung der Brennstoff- bzw. Wärmelieferanten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, folgende Angaben in der Rechnung zu machen:

1. die Menge des gelieferten oder für die Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffes

2. den zum Lieferzeitpunkt anzuwendenden Emissionsfaktor

3. den Kohlendioxidausstoß der gelieferten oder eingesetzten Brennstoffmenge

4. den Kohlendioxidkostenanteil

Kritiker bezweifeln, dass die CO2-Steuer eine Lenkungswirkung entfalten werde und somit Mieter zum Energiesparen bzw. Eigentümer zu Investitionen in die Energieeffizienz ihrer Gebäude veranlasst. Angesichts der Explosion der Energiepreise bestehe für beide Seiten ein hoher Anreiz zum sparsamen Einsatz von Gas und Öl. Die CO2-Steuer führe lediglich zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung.

Auf der ista-Website lässt sich berechnen, welche Kosten in den nächsten zehn Jahren auf Vermieter und Mieter jeweils je nach Verbrauch und Energiequelle zukommen: www.ista.com/de/co2-rechner/co2-kosten-berechnen

Quelle: ista

Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
Chefredakteur
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass zu Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Verantwortliche Verfahrensverzeichnis führen muss. Insbesondere bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden muss der Verantwortliche...
Printer Friendly, PDF & Email
18.12.2023
Gesetze und Verordnungen
Wie immer zum Jahreswechsel treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Was für Eigentümer wichtig wird.
4.4.2022
Ampel-Regierung beschließt 10-Stufen-Modell
Die CO2-Steuer werden zukünftig nicht allein Nutzer und Mieter von Gebäuden zahlen, sondern anteilig auch Immobilieneigentümer. Darauf haben sich Bundesbauministerin Klara Geywitz...
15.1.2024
Heizkostenabrechnung
Rechnen WEG-Verwalter die Heizkosten nach dem 01.01.2023 ab, müssen sie in der Abrechnung die CO2-Kosten-Aufteilung erstmalig beachten. Einen Überblick über die Auswirkungen des CO2KostAufG auf...
25.5.2022
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Aufteilung der CO2-Steuer auf Vermieter und Mieter beschlossen. Bislang müssen allein die Nutzer einer Wohnung diese Steuer bezahlen. Verbände der...
11.11.2022
Trotz extremer Energiekostensteigerungen
Die Aufteilung der CO2-Steuer auf Mieter und Vermieter kommt wie von der Regierung geplant zum 1. Januar 2023. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz verabschiedet. Immobilienverbände hatten...
24.5.2022
Gestiegene Verbrauchspreise
Ab 1. Januar 2023 soll der Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) nach einem Stufenmodell zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes...