CO2-Steuer

So wird die Kohlendioxid-Abgabe bis 2026 aufgeteilt

Mit Jahresbeginn 2023 muss die CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern nach einem zehnstufigen Modell aufgeteilt werden. Doch für die komplexe Gemengelage gibt es einfache Lösungen.

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 Bild: Pixabay/ yourschantz
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Am 1. Januar 2023 ist das sogenannte Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt, dass die CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt wird. Damit entfällt die bisherige Möglichkeit für Eigentümer, die Kosten für die CO2-Bepreisung komplett an die Mieterinnen und Mieter weitergeben zu können.

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Ralf Schäfer

Ralf Schäfer

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Artikel So wird die Kohlendioxid-Abgabe bis 2026 aufgeteilt
Seite 36 bis 37
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