Am 1. Januar 2023 ist das sogenannte Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt, dass die CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt wird. Damit entfällt die bisherige Möglichkeit für Eigentümer, die Kosten für die CO2-Bepreisung komplett an die Mieterinnen und Mieter weitergeben zu können.
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Ralf Schäfer

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