Vor allem in großen Bürogebäuden mit häufigem Publikumsverkehr, aber auch in Wohnhäusern mit zahlreichen Mietern bzw. Eigentümern, ist der berechtigte Zutritt oft schwer zu kontrollieren. Viele Personen frequentieren diese Gebäude, vom Postboten über Handwerker sowie sonstige Besuchern. Einbrecher nutzen diese Geschäftigkeit sehr gerne. Viele Hausordnungen schreiben daher noch immer vor, dass die Haupteingangstür vor allem zwischen 22 und 6 Uhr verschlossen sein muss.
Diese Vorschrift geschieht sicher in bester Absicht und klingt zunächst nach einem guten Schutz gegen Einbrecher. Doch stellt diesen naheliegende Maßnahme im Brandfall eine erhebliche Gefahr dar, denn der Fluchtweg wird versperrt und die Fluchtzeit gerät zu lang. Den Hausverwaltungen ist diese Gefahrenquelle bewusst. Die Lösung: Das Panikschloss.
Das Panikschloss: Die sicherere Lösung für alle Fälle
Das Panikschloss ermöglicht es, von der Innenseite die Tür jederzeit zu öffnen, auch dann, wenn diese abgeschlossen wurde. Das unterscheidet ein Panikschloss von der klassischen Eingangstür. Denn beim Herunterdrücken des Beschlags werden die Falle und der Riegel gemeinsam zurückgezogen. Das macht den entscheidenden Unterschied gegenüber einem klassischen Profilzylinderschloss. Im Brandfall könnte man die normale Haustür von Innen nur mit einem Schlüssel öffnen. Im Ernstfall jedoch haben nicht alle Bewohner bzw. Nutzer des Gebäudes einen Schlüssel zur Hand. Beim Panikschloss lassen sich im dann auch verriegelte Türen öffnen, die gleichzeitig von außen für jeden verschlossen sind. Einbrecher haben somit keine Chance und der Fluchtweg ist frei.
Der Fluchtweg muss im Notfall frei sein
Das empfiehlt auch der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV RPS), ein Zusammenschluss der fachlich ausgebildete Wohnungseigentums- und Mietverwalter von Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Auch hier weist man ausdrücklich darauf hin, die Haustür in Mehrfamilienhäusern bzw. Bürogebäuden nicht einfach abzuschließen. Angelika Neubauer, Vorstandsmitglied im VDIV RPS: „Wir warnen davor, sich und Mitbewohnern den oft einzigen Fluchtweg ins Freie zu blockieren. Niemand denkt in einer Notsituation an den Hausschlüssel, der Rauch schränkt zusätzlich die Sicht ein. So wird eine verschlossene Tür schnell zu einer tödlichen Falle. Der Schutz vor Einbrechern darf nicht auf Kosten des Fluchtweges gehen."
Für die Interessengemeinschaft „VDIV RPS“ steht die Sicherheit der Bewohner im Gefahrenfall klar über dem materiellen Schaden eines möglichen Wohnungseinbruches. Technische Lösungen helfen, beide Interessen miteinander zu verbinden. Fazit: Vor allem in Gebäuden, die von vielen Menschen frequentiert werden, wird empfohlen, ein Panikschloss als Einbruchsschutz beim Neubau oder auch nachträglich zu installieren. Denn auch Versicherungsgesellschaften setzten diese Technik oft voraus.
Mehr Informationen zu diesem und anderen Themen erhalten Vermieter und Verwalter unter anderem beim Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.
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