EU-Kommission mahnt Reformen an

Deutschland soll Bedingungen für Wohnungsbau verbessern

Die Europäische Kommission hat Deutschland eine Reihe von Empfehlungen vorgelegt. Darin fordert sie Deutschland ausdrücklich auf, Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen, digitale Dienste nutzerfreundlicher und bundesweit einheitlicher verfügbar zu machen sowie die Bedingungen für Wohnungsbauinvestitionen zu verbessern.

Die EU-Komission empfiehlt Deutschland bessere Bedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau, Bild: mik ivan - stock.adobe.com
Die EU-Komission empfiehlt Deutschland bessere Bedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau, Bild: mik ivan - stock.adobe.com

Die Kommission stellt in ihrem Länderbericht fest, dass die Wohnungsbauinvestitionen in Deutschland 2025 bereits das fünfte Jahr in Folge zurückgegangen sind, insgesamt um 20 Prozent seit 2020. Zugleich warnt sie davor, dass Mietregulierungen die Ursachen der Wohnungsknappheit nicht beseitigen und Investitionsanreize schwächen können. Als zentrale Hebel nennt Brüssel vereinfachte und gestraffte Regeln, digitalisierte Prozesse, bessere Flächenmobilisierung, niedrigere Baukosten, mehr sozialen Wohnungsbau und die Umsetzung eines einfachen, bedarfsgerechten Gebäudestandards nach dem Vorbild des Gebäudetyp E.

Weckruf aus Brüssel

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, begrüßt die klaren Worte der Europäischen Kommission. „Der Weckruf aus Brüssel ist unmissverständlich: Deutschland muss beim Wohnungsbau vom Regulieren ins Ermöglichen kommen. Immer neue mietrechtliche Daumenschrauben schaffen keine einzige zusätzliche Wohnung. Dauerhaft wirksamer Mieterschutz entsteht vor allem durch mehr bezahlbares Angebot.“

Umfasssende Digitalisierung der Verwaltung erforderlich

Besonders deutlich wird der Handlungsbedarf auch bei der Verwaltungsdigitalisierung. Die EU-Kommission kritisiert komplexe, nur teilweise digitalisierte Verfahren, wiederholte Behördengänge und eine mangelnde Abstimmung zwischen den staatlichen Ebenen. Sie fordert gemeinsame Standards, digitale Bausteine und nutzerfreundliche Verfahren über Bund, Länder und Kommunen hinweg.

Konkreter Arbeitsauftrag für die Bundesregierung

Der GdW fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der EU-Kommission als konkreten Arbeitsauftrag zu verstehen. Notwendig sind jetzt steuerliche Investitionsanreize, eine verlässliche und auskömmliche Förderung, ein wirksames Einfacher-Bauen-Gesetz, die rechtssichere Umsetzung des Gebäudetyps E als verlässlicher und bundesweiter Basisstandard, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine konsequente Digitalisierung der Bauverwaltungen.

 

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
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