Feststellungserklärung 2022

Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung ist verlängert

Grundstücks- und Immobilieneigentümer haben jetzt bis 31. Januar 2023 Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung. ­Bislang endete die Frist Ende Oktober. Das hat die Finanzministerkonferenz der Bundesländer entschieden.

Für viele Immobilieneigentümer ist die Feststellungserklärung zu kompliziert, zeitweise fiel das Elster-Portal aus. Jetzt wurde die Grundsteuer-Abgabefris bis Ende Januar 2023 verlängert. BILD: Adobestock/ Christian Horz
Für viele Immobilieneigentümer ist die Feststellungserklärung zu kompliziert, zeitweise fiel das Elster-Portal aus. Jetzt wurde die Grundsteuer-Abgabefris bis Ende Januar 2023 verlängert. BILD: Adobestock/ Christian Horz

Grund für die Fristverlängerung ist der schleppende Eingang der Daten bei den Finanzämtern. Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatten bis Anfang Oktober erst ein Viertel bis ein Drittel der Immobilieneigentümer die Feststellungserklärung beim Finanzamt eingereicht.

Hintergrund der Pflicht zur Erklärung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, nach dem die bisherige Grundsteuer, die auf Werten aus dem Jahr 1964 basiert, veraltet und nicht mehr verfassungsgemäß ist.

Ursprünglich hatte der Gesetzgeber einen Zeitraum von vier Monaten für die Abgabe der Daten an die Finanzämter eingeräumt. Die Aufgabe war von Anfang an ein Wettlauf gegen die Zeit. Vor allem für Unternehmen mit umfangreichem Grundbesitz und Immobilienbestand, mit älteren Immobilien oder Immobilien in mehreren Bundesländern kann das Zusammenstellen der geforderten Angaben aufwendig und kostenintensiv sein. Viele Eigentümer stehen vor einer Mammutaufgabe und sind entsprechend unsicher. Zwar finden sich die für die Erklärungen erforderlichen Daten insbesondere in Einheitswertbescheiden, Flurkarten, im amtlichen Lageplan und Grundbuchauszügen sowie den Bauunterlagen oder Berechnungen des Architekten – bei alten Immobilien kann es hier aber schwierig werden. Fehlen wichtige Unterlagen, so hilft nur: selbst nachmessen oder einen Architekten beauftragen. Andere Unterlagen müssen bei Behörden oder Bausachverständigen angefordert werden, auch das kostet Zeit.

Die Angaben sollen Eigentümer ausschließlich online auf dem Elster-Portal eingeben. Im Juli war das Portal zeitweise ausgefallen. Mehrere Verbände, darunter der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und der Steuerberaterverband sprachen sich frühzeitig für eine Fristverlängerung aus.

Wie sich die Reform schlussendlich finanziell auf die Betroffenen auswirkt, lässt sich noch nicht sicher sagen. Wahrscheinlich ist, dass einige Eigentümer stärker als bisher, andere weniger stark zur Kasse gebeten werden. Genaueres ist wegen der noch nicht geregelten Hebe­sätze der Gemeinden offen.

Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
Chefredakteur
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