Grundsteuerreform: Das ist jetzt zu tun

Die Grundsteuerreform setzt Eigentümer unter Druck (wir berichteten). Die Frist zur Übermittlung der Feststellungserklärung rückt näher. Ab 1. Juli bleiben gerade einmal vier Monate Zeit, um bis Ende Oktober die Daten ans Finanzamt zu übermitteln. Eine Checkliste mit Punkten, an die Immobilieneigentümer jetzt noch denken sollten, hilft bei der Vorbereitung.

BILD: ADOBESTOCK/ magele-picture
BILD: ADOBESTOCK/ magele-picture

Das sind die Angaben, die Immobilieneigentümer machen müssen:

  • Aktenzeichen bzw. Steuernummer
  • die genaue Lage des Grundstücks unter Angabe der Gemarkung, Flurstücke/Flurstücknummern
    Hinweis: Ggf. besteht ihr Grundstück auch aus mehreren Flurnummern. Diese müssen alle samt Fläche angegeben werden
  • die Grundstücksart: Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück? Oder um ein Wohngrundstück (Ein-/Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum)? Bei Nichtwohngrundstücken: Handelt es sich um, Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück oder ein sonstiges bebautes Grundstück?
  • das Baujahr
  • die Wohnfläche/Nutzfläche bzw. die Brutto-Grundfläche
  • die Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze
  • die Grundstücksgröße
  • ggf. erfolgte Kernsanierung
  • ggf. bestehende Abbruchverpflichtung
  • Namen und Anteil aller Eigentümer

Wie beschaffen sich Eigentümer die entsprechenden Daten?

Immobilienverwaltungen oder Wohnungsunternehmen liegen die dafür notwendigen Daten oft zumindest teilweise in einem EDV-System oder einem ERP-System vor. Ansonsten müssen Eigentümer zur Erstellung der Feststellungserklärung mindestens folgende Unterlagen heranziehen:

  • Grundbuchauszug
  • Einheitswertbescheid / Grundsteuermessbescheid
  • Unterlagen über Eigentumsverhältnisse, z. B. Kaufverträge
  • Fläche des Gebäudes
  • Flurkarte

Welche Möglichkeiten gibt es, die Daten ans Finanzamt zu übermitteln?

Grundsätzlich gilt: Das Finanzamt nimmt die entsprechenden Daten nur elektronisch entgegen. Eine Feststellungserklärung in Papierform akzeptiert die Verwaltung nicht.

Betroffene haben drei Möglichkeiten zur Auswahl, wie sie die Daten übermitteln. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, wie viele Immobilien der jeweilige Eigentümer besitzt.

  1. Möglichkeit: Mit dem Steuerberater

Für Steuerkanzleien bedeutet die Grundsteuerreform in diesem Jahr einen zusätzlichen Berg an Arbeit. Viele Kanzleien haben ihre Mandanten bereits angeschrieben und auf die bevorstehende Feststellungserklärung aufmerksam gemacht. Wer hier mit einer Kanzlei zusammenarbeiten möchte, sollte seinen Berater frühzeitig darüber informieren und ihm dementsprechend pünktlich die geforderten Daten zukommen lassen – nur so ist sichergestellt, dass die Steuerkanzlei die Frist zur Übermittlung bis Ende Oktober problemlos einhalten kann.

Tipp: Wer hier einen Vorerfassungsbogen für seine Daten nutzt, vereinfacht die Zusammenarbeit mit seinem Steuerberater erheblich. Entsprechende kostenlose Bögen stellt zum Beispiel der Software-Anbieter Agenda hier bereit.

  1. Möglichkeit: Mit Elster

Elster ist das Tool der Finanzverwaltung. Der Vorteil: Es ist kostenlos. Allerdings ist es für Immobilienbesitzer mit vielen Grundstücken und Beteiligten nicht praktikabel.

Hinweis: Wer noch kein Benutzerkonto hat, sollte sich registrieren. Es kann sein, dass es etwas länger dauert.

  1. Möglichkeit: Mit einer speziellen Grundsteuer-Software

Eine Grundsteuer-Software bietet gerade für Immobilienverwaltungen oder Wohnungsunternehmen den Vorteil, dass diese bereits vorhandene Daten zu Immobilien und Beteiligten über Schnittstellen reibungslos ins Programm importieren können. So bleibt der bürokratische Aufwand verhältnismäßig gering, da die Software die Daten direkt an der richtigen Stelle übernimmt. Anhand der eingespielten Informationen wie Baujahr, Typ und Fläche des Gebäudes, Größe des Grundstücks usw., berechnet das Grundsteuer-Programm beispielsweise den Gebäudewert automatisch – sowohl nach Bundes- als auch nach dem entsprechenden Ländermodell. Darüber hinaus bieten spezialisierte Programme auch die Möglichkeit, Einblicke in die Berechnung der festgestellten Werte zu gewinnen und eine voraussichtliche Steuerlast zu ermitteln.

Gibt es entscheidende Kriterien bei der Wahl des Software-Anbieters?

Als Faustregel gilt: Professionelle Anbieter unterstützen bei der Installation und bei der Adressübernahme. Im Service sind meist eine Hotline für Fragen sowie entsprechende Schulungsangebote enthalten. Unterschiede gibt es häufig bei der Datenspeicherung. Eine On-Premises-Lösung bietet den Vorteil, dass Eigentümer sensible Informationen nicht in der Cloud, sondern auf ihrem eigenen Server speichern. Auch bei den Preis- und Vertragsmodellen zeigen sich deutliche Unterschiede.

Von Christoph Buluschek, Leiter Account-Management & Produktmarketing bei Agenda. Agenda Software bietet eine Software-Lösung für die Grundsteuer an.

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