Drei von vier Immobilienverwaltungen befürworten Zensus-Verschiebung
Bund und Länder hatten sich zwar bereits am 30. März darauf geeinigt, bei der Europäischen Union auf eine Verschiebung des Zensus 2021 hinzuwirken. Doch solange darüber keine Entscheidung getroffen ist, „sind die aktuellen Rechtsgrundlagen weiterhin bindend“, so das Statistische Landesamt Baden-Württemberg in einem Schreiben an den VDIV-Landesverband Baden-Württemberg.
„Für alle am Zensus Beteiligten – Eigentümer und Verwalter, Kommunen und Statistische Landesämter – ist dieser Schwebezustand nicht länger zumutbar. Es wird Zeit für eine verlässliche Aussage“, betont VDIV-Deutschland-Präsident Wolfgang D. Heckeler.
Für Wohnungswirtschaft und Behörden ist die Vorbereitung des bislang anvisierten Termins 2021 mit umfangreichen Vorbereitungen verbunden, welche sie nach momentaner Rechtslage in diesen Wochen des allgemeinen Ausnahmezustandes erbringen müssen.
„Verwalter müssen sich intensiv mit der Datenschutzgrundverordnung auseinandersetzen, die nun erstmals zur Anwendung kommt. Kommunen investieren viel Zeit und Kraft, um ihre Erhebungsstellen zu besetzen“, erläutert Verbandschef Heckeler. „Hier wird viel Energie und auch Geld in ein Projekt gesteckt, über dessen Verschiebung die Politik seit Wochen laut nachdenkt. Das ist nicht nachvollziehbar – diese Energie brauchen die Beteiligten angesichts der Corona-Pandemie dringend an anderen Stellen. Eine klare Entscheidung seitens der Politik würde eine erhebliche Entlastung bedeuten.“
Quelle: VDIV
Hintergrund-Info
Zensus 2021 – Viel Arbeit für Immobilienverwalter
Das Volk der Bundesrepublik Deutschland soll gezählt werden. Im nächsten Jahr, also 2021 wäre es wieder soweit; die Volkszählung trägt den Namen Zensus 2021.
Zum Stichtag 16.05.2021 würde neben der Erhebung der Bevölkerungsdaten eine vollständige Gebäude- und Wohnungszählung erfolgen – eine Herausforderung für alle Immobilienverwaltungen. Achtung: Zusätzlich zur Verwalterpraxis käme anlässlich des Zensus 2021 ein enormer Aufwand auf Verwalter zu. Dieser Mehraufwand sollte bei der Planung der Sach- und Personalkosten eingeplant werden.
Jetzt wäre an der Zeit gewesen, sich mit dem Inhalt des Gesetzes vertraut zu machen machen und Beschlüsse zur Vergütung des Zusatzaufwands vorzubereiten. >> älterer Artikel zum Thema: Verwalter müssen Gebäudedaten sammeln
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