Erster Schritt, dem weitere folgen müssen
Der Deutsche Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ beschlossen, den sogenannten Bau-Turbo. Mit dem Gesetz wird das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht und der Umwandlungsschutz gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben sich noch Anpassungen am Gesetzentwurf ergeben. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zum zweiten Durchgang zugeleitet.
Bauland-Turbo statt Bauturbo
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass es für eine echte Beschleunigung des Wohnungsbaus nicht ausreicht. „Es handelt sich hier nicht um einen ‚Bau-Turbo‘ als solchen, sondern vielmehr um einen ‚Bauland-Turbo‘. Das Gesetz sorgt in dieser Form lediglich dafür, dass Flächen schneller ausgewiesen werden. Gebaut ist damit noch lange nicht, stellt der GdW fest.
Der Schlüssel liegt bei den Kommunen
Zudem sind es die Kommunen, die letztlich über die Schaffung von Wohnraum entscheiden. Je nach politischer Stimmungslage vor Ort können sie entscheiden, ob sie den Turbo wirklich zünden – oder nicht. Darauf weist der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) ebenfalls hin. Wichtig sei es nun, dass diese ihre neuen Gestaltungsspielräume auch nutzen und ihrerseits dem Wohnungsbau den nötigen Schub verleihen, so der ZIA.
Baugesetzbuch muss novelliert werden
Um den eingeschlagenen konsequent weiterzugehen, ist eine umfassende Erneuerung des Baugesetzbuchs erforderlich. Die Hauptgeschäftsführerin des ZIA Aygül Özkan stellt fest: „Die aktuellen Herausforderungen im Wohnungsbau zeigen doch sehr deutlich: Das Planungsrecht in seiner jetzigen Form ist nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen neben dem Bau-Turbo deshalb auch die große Novelle des Baugesetzbuchs“
"Fast Lane" fürs Wohnen
Der Präsident des GdW Axel Gedaschko weist ebenfalls auf Grundsätzliches hin. Er meint: „Damit der Wohnungsbau aber ganz grundsätzlich beschleunigt wird, braucht es eine ‚Fast Lane fürs Wohnen‘ – mit einem rechtlichen Abwägungsvorrang zugunsten des Wohnungsbaus, ähnlich wie bei Windenergieprojekten. Zumindest für die Zeit des Mangels in den betroffenen Regionen muss Wohnen Vorrang haben. Nur so lässt sich das Menschenrecht auf Wohnen verwirklichen“











