Härtefallregelungen bei Modernisierungen

Soll ein Mietshaus modernisiert werden, löst das bei Mieter:innen mitunter Ängste aus: Kann ich mir die Miete nach der Modernisierung noch leisten? Die Wohnungswirtschaft gibt jetzt ein positives Signal: Die Wohnungsunternehmen LEG, VIVAWEST und Vonovia werden künftig im Sinne betroffener Mieter:innen einheitliche Standards für Härtefallregelungen bei Modernisierungen anwenden.

In die Jahre gekommene Bestandsgebäude müssen nach und nach modernisiert werden. Härtefall-Regelungen dienen dazu, bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung, die Haushalte in schwierigen Lagen überfordern würde, gemeinsam Lösungen zu finden. BILD: AdobeStock Animaflora PicsStock
In die Jahre gekommene Bestandsgebäude müssen nach und nach modernisiert werden. Härtefall-Regelungen dienen dazu, bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung, die Haushalte in schwierigen Lagen überfordern würde, gemeinsam Lösungen zu finden. BILD: AdobeStock Animaflora PicsStock

Die Härtefallregelungen werden vom Deutschen Mieterbund unterstützt

Bislang haben sich der Initiative zudem die Covivio und die GWG-Gruppe aus Baden-Württemberg angeschlossen. Die Unternehmen wenden künftig einen gemeinsamem Orientierungsleitfaden im Härtefallmanagement bei Modernisierungen an.

Vertreibung (Gentrifizierung) verhindern

Härtefallregelungen greifen immer dann, wenn eine Mieterin oder ein Mieter sich nach einer Modernisierung die erhöhte Miete nachweislich nicht mehr leisten kann. Die Wohnungsunternehmen gewähren dann in der Regel einen Mietnachlass oder bieten eine günstigere Wohnung. Bei den hier vertretenen Unternehmen ist das schon heute eine gelebte Praxis. Die Wohnungsunternehmen wollen ihre treuen Kundinnen und Kunden halten, eine Gentrifizierung gewachsener, stabiler Quartiere verhindern und ihren Kunden so nicht nur eine Wohnung, sondern auch eine verlässliche Heimat bieten.

Alle fünf Unternehmen verfolgen das Ziel, mit ihren Kundinnen und Kunden nach einer Modernisierung gemeinsame Lösungen zu finden, um auch Menschen in schwierigen Lagen weiterhin ein gutes Zuhause zu fairen Preisen zu bieten. Der gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund erarbeitete Leitfaden unterstreicht das.

Ab wann liegt ein Härtefall vor?

In der Vergangenheit gab es öfters einmal Missverständnisse oder sogar Auseinandersetzungen zwischen Mietern, Mietervereinen und Vermietern, weil es an einheitlichen Standards und Vorgaben für die nötigen Dokumente fehlte. Hier setzt die Initiative der Wohnungsunternehmen an. Der Orientierungsleitfaden beantwortet die Fragen: Ab wann liegt ein Härtefall vor? Welche Nachweise werden benötigt? Wie werden diese beigebracht?

Neben finanziellen Aspekten wie dem Einkommen und der Angemessenheit der Wohnungsgröße berücksichtigt der Leitfaden aber auch persönliche Härten wie Erkrankungen, eine schwierige familiäre Situation oder die Verwurzelung im Quartier. Die dort angewandten Kriterien basieren auf anerkannten Kenngrößen wie etwa den Empfehlungen zur Einkommensgrenze („Regelbedarfe“) des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Persönliches Gespräch suchen

Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Regelung von Härtefällen in einem erheblichen Maße zu einem entspannten Umgang zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits und Vermietern andererseits beitragen kann. Der Leitfaden kann und soll das persönliche, individuelle Gespräch zwischen Vermieter und Mieter daher nicht ersetzen, sondern auf eine anerkannte und nachvollziehbare Basis stellen.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung GdW, Vivawest Wohnen GmbH, Vonovia SE, LEG Immobilien SE

weiterlesen:
Modernisierungsankündigung: Verfrühte Ankündigung ist rechtsmissbräuchlich cv

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Modernisierung der Wohnanlage – So gehe ich als Verwalter planmäßig vor - Teil 1
Modernisierung der Wohnanlage - Rechtssichere Beschlüsse    - Teil 2

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