Die Ampel reagiert auf steigende Energiekosten

Haushalte mit wenig Geld erhalten einmaligen Heizkostenzuschuss

Die Bundesregierung reagiert auf die stark gestiegenen Energiepreise: Haushalte mit geringem Einkommen erhalten im Juni einmalig einen Heizkostenzuschuss.

Da Gas und Öl viel teurer geworden sind, gibt's eine einmalige Unterstützung vom Staat. Foto: Adobestock/Hans-Jörg Nisch
Da Gas und Öl viel teurer geworden sind, gibt's eine einmalige Unterstützung vom Staat. Foto: Adobestock/Hans-Jörg Nisch

Das Bundeskabinett hat am 2. Februar einen Wohnkostenzuschuss beschlossen für Haushalte, die Wohngeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld vom Staat beziehen. Nach Angaben von Bundesbauministerin Klara Geywitz, werden rund 2,1 Millionen Menschen ab Juni dieses Jahres einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld machten mit rund 710.000 Haushalten, in denen 1,6 Millionen Menschen leben, den Großteil aus.

Wer bekommt wieviel?

Die finanzielle Unterstützung staffelt sich nach Angaben von Geywitz wie folgt: 135 Euro pro Ein-Personen-Haushalt, 175 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt und jeder weitere Mensch in einem Haushalt 35 Euro. Auch Schüler, Studierende, Auszubildende und Menschen in beruflicher Fortbildung erhalten einen Heizkostenzuschuss von 115 Euro, wenn sie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Aufstiegs-BAföG bekommen. Anträge müssen nicht gestellt werden. Die Gelder werden „von Amts wegen“ ausgezahlt. Für Wohngeldbezieher gilt: Wer in den Monaten Oktober 2021 bis März 2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bezogen hat, wird automatisch mit dem Zuschuss bedacht.

Ministerin Geywitz kündigt paritätische Teilung der CO2-Steuer an

Nach Berechnungen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW entstehen dem Bund durch den einmaligen Heizkostenzuschuss Mehrausgaben von 130 Millionen Euro. Sowohl der GdW als auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßen prinzipiell die zusätzliche Sozialleistung des Staates, was nicht verwundern kann, da diese Entlastung bei den Betriebskosten Mietverhältnisse stabilisieren kann. Weniger erfreut sein dürften die Branchenverbände über die Ankündigung von Bauministerin Geywitz, dass der Heizkostenzuschuss lediglich eine kurzfristige Unterstützung darstelle. „Für uns ist klar“, so die Ministerin, „dass wir zügig weitermachen werden. Der CO2-Preis wird aufgeteilt zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen. Das machen wir zum 1. Juni.“    (Red.)

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