Mehr Ladesäulen in Wohnanlagen

Sie verwalten ein oder mehrere Mehrfamilienhäuser, Mieter und Eigentümer fragen gezielt nach Ladesäulen für ihre Elektroautos? Ein breites Angebot an Ladeinfrastrukturen durch Wohnungsunternehmen gibt es leider noch nicht. Die Umdenk- und Umbauprozesse benötigen Zeit. An der Schnittstelle zur Mobilität wird die Wohnungswirtschaft aber zukünftig Ladelösungen für die E-Mobilität anbieten müssen. Ein Leitfaden will den Weg zu mehr Ladesäulen in Wohnanlagen aufzeigen.

Mieter und Wohneigentümer klagen über zu wenige Lademöglichkeiten für ihre E-Fahrzeuge im direkten Wohnumfeld. FOTO: Pixabay/andreas160578
Mieter und Wohneigentümer klagen über zu wenige Lademöglichkeiten für ihre E-Fahrzeuge im direkten Wohnumfeld. FOTO: Pixabay/andreas160578

Leitfaden Ladeinfrastruktur und Umfeldmaßnahmen für Wohnungswirtschaft und Verwaltung

Ein Bündnis aus GdW, Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI), Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Verband der Automobilindustrie (VDA) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der die Wohnungswirtschaft sowie Verwalter bei dem Vorhaben unterstützen soll.

"Den einzigen oder perfekten Weg, die benötigten Ladeinfrastrukturen aufzubauen", gibt es nicht, sagt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin GdW, im Vorwort zum Leitdaden. In Abhängigkeit von lokalem Bedarf, der Parkplatzsituation, den Möglichkeiten einer Refinanzierung der Investition und auch den eigenen Kapazitäten werden unterschiedliche Lösungen für unterschiedliche Unternehmen optimal sein. Der Leitfaden will einige zentrale Punkte der E-Mobilität, aber auch der Elektroinfrastruktur für die Wohnungswirtschaft herausarbeiten und alle diejenigen unterstützen, die sich mit den Fragen nach Lademöglichkeiten im Wohnumfeld konfrontiert sehen.

Für die Wohnungswirtschaft sind für eine Ertüchtigung der Elektroinstallation technische und wirtschaftliche Fragen zu klären, anhand derer sich die Ausbauform und auch die Qualität der jeweiligen Einzellösungen ergibt.

• Kann die bestehende elektrische Anlage sicher weiterbetrieben und erweitert werden?
• Wo soll geladen werden (Tiefgarage, Außenparkplätze)?
• Wie viele Ladepunkte sollen errichtet werden?
• Wie hoch soll die Ladeleistung an jedem Ladepunkt sein?
• Wie hoch ist der Gleichzeitigkeitsfaktor?
• Welche Form des Lademanagements soll genutzt werden?
• Sind Reserven vorhanden? (Hausanschluss, Zählerschrank, Strom- und Platzkapazitäten für
zusätzliche Zähler und Schutzeinrichtungen)
• Wie kann die Abrechnung organisiert werden?
• Welche Möglichkeiten der Erweiterung des Netzanschlusses bietet mir der Netzbetreiber vor Ort?

Anhand dieser Fragen lässt sich bereits abschätzen, dass eine Lösung immer individuell ist und nicht pauschal für alle bestehenden Objekte verwendet werden kann. Auf die einzelnen Fragen wird ab Kapitel 4 näher eingegangen.

Für die Wohnungswirtschaft ergeben sich mehrere Szenarien, an denen sich orientiert werden kann.
Szenario 1: Mindestanforderung
Für die Mindestanforderung wird ein Hausanschluss mit vorhandener Stromreserve benötigt (ggf. auch durch Erhöhung der Absicherung durch Netzbetreiber möglich). Die Anzahl der möglichen Parkplatzerschließungen ergibt sich durch die freien Reserven des bestehenden Hausanschlusses und der max. Ladeleistung der einzelnen Ladepunkte. Die Reserve wird dabei durch die Anzahl der Ladepunkte geteilt. Diese Art des statischen Lastmanagements ist nicht über die geplante Anzahl an Ladepunkten erweiterbar.

Szenario 2: Mindestanforderung und dynamisches Lastmanagement
Das dynamische Lastmanagement überwacht die Auslastung des gesamten Hausanschlusses (Elektromobilität sowie haushaltsüblicher Bezugsstrom) und kann die angeschlossenen Ladepunkte regeln. Dadurch lassen sich bereits Ladepunkte bis 11 kW installieren, ohne an Kapazitätsgrenzen zu stoßen. Laden mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, werden alle Ladepunkte nach einem einstellbaren Algorithmus – im einfachsten Fall paritätisch – herabgeregelt.

Da Elektroautos einen minimalen Ladestrom von 6 A pro Außenleiter (Phase), also ca. 1,4 kW Ladeleistung, haben, ist bei dreiphasig ladenden Elektrofahrzeugen in der Regel eine Mindestladeleistung von 4,1 kW notwendig. Eine weitere Mög-
lichkeit stellt die Umschaltung beim Ladevorgang in der Wallbox dar, um bereits ab 6 A bzw. 1,4 kW mit dem Ladevorgang starten zu können.

Szenario 3: Zweiter Netzanschluss
Die Ladeinfrastruktur wird losgelöst von der bisherigen Bestandsanlage geplant. Hierzu wird ein neuer zweiter Hausanschluss mit einer nachgelagerten eigenen Zählerverteilung (so nah wie möglich am Lastenschwerpunkt der kumulierten Ladepunkte) benötigt. Dadurch lassen sich lange Installationswege einsparen und die Planungssicherheit für die kommenden Jahre e gewährleisten.
Vorhandene Reserven des bestehenden Hausanschlusses können in diesem Szenario nicht genutzt werden. Ein zweiter Hausanschluss muss beim zuständigen Netzbetreiber beantragt werden und ist abhängig von der Zustimmung des Netzbetreibers und den netzseitigen Voraussetzungen.

Szenario 4: Zukünftige Optionen
Neue Geschäftsmodelle und -konzepte für bidirektionales Laden in MFH und Wohnquartieren Für die Planung der Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen sind ggf. technische Vorbereitungen und Anpassungen zu berücksichtigen, die einen nicht nur netzdienlichen Lade- sowie Entladevorgang ermöglichen. Die hieraus entstehenden neuen Geschäfts- und Servicemodelle sind bereits in meh -
reren Projekten realisiert worden und finden bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Aspekte mit innovativen Preissignalen und Lastmanagementoptionen immer mehr Beachtung bei der Einbindung von Bürgern bei der Energiewende.

Im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einbau von Ladesäulen geregelt.

>> Den Leitfaden (PDF, 32 Seiten) finden Sie unten zum Herunterladen

Quelle: GdW

Sie möchten sich eingehend mit dem Thema beschäftigen? Anfang 2021 führte die Zeitschrift IVV zwei Online-Seminare à 90 Minuten durch zu den Themen Elektromobilität/ Ladeinfrastrukur in Wohnungsunternehmen - Rechtliche Grundlagen und technische Grundlagen. Die Webinaraufzeichnungen sind zum Selbststudium geeignet. Nach dem Download gehören die Dateien Ihnen - Sie lernen im eigenem Tempo.

Inhalte, Teil 1:

Inhalte, Teil 2:

  • Die Verteilung begrenzter elektrischer Ladekapazität in der WEG
  • Die Ladestation im Mietverhältnis: Anspruch des Mieters gegen Vermieter
  • Grenzen des Anspruchs des Mieters
  • Ladestation als Modernisierung im Wohnungsmietvertrag
  • Erweiterung der Gebäudeversicherung
  • Das Verhältnis zum Stromnetzbetreiber: Information oder Genehmigung
  • Planung, Ankündigung, DSGVO, Umsetzung: Honorar für Verwalter für zusätzlichen Aufwand
  • zur Webinaraufzeichnung Elektromobilität – Technische Grundlagen
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