Bundesregierung schlägt Reform vor

Mehr Tempo für die Baustatistik

Bringen schnellere Erkenntnisse eine bessere Umsetzung von Gesetzen? Die Bundesregierung ist dieser Auffassung und will das Hochbaustatistikgesetz ändern. Das Baugeschehen soll in kürzeren Abständen erhoben werden, damit die Politik über kurzfristige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt besser informiert ist.

Durch die unterjährige Erhebung von Daten zu Baubeginnen und Fertigstellungen verspricht sich die Bundesregierung schnellere Gesetzeskorrekturen für das Bau- und Wohnungswesen. Foto: Adobestock/ekapolsira
Durch die unterjährige Erhebung von Daten zu Baubeginnen und Fertigstellungen verspricht sich die Bundesregierung schnellere Gesetzeskorrekturen für das Bau- und Wohnungswesen. Foto: Adobestock/ekapolsira

In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Baufertigstellungsstatistik zukünftig monatlich zu erheben. Neu eingeführt werden soll eine monatliche Statistik über den Beginn von Baumaßnahmen. Diese Erweiterung schließe die von nationalen und internationalen Stellen identifizierten Datenlücken, schreibt die Regierung in dem Entwurf. Denn es bestehe ein Bedarf nach unterjährigen Statistiken zu Baubeginnen und Baufertigstellungen, um kurzfristige Entwicklung der Bautätigkeit kurzfristig nachzuvollziehen und darauf reagieren zu können. Ebenso seien Daten zur sozialen Wohnraumförderung erforderlich.

Verbesserte Überwachung des Finanzsystems

Durch die Erhebungen der Statistik der Bautätigkeit würden unentbehrliche Informationen für Politik, Stadtplanung, Wirtschaft, Wissenschaft und Klimaschutz bereitgestellt. Die Ergebnisse fänden insbesondere in der Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Anwendung, schreibt die Bundesregierung weiter. Zudem werde die neu eingeführte Statistik der Baubeginne die vorausschauende Überwachung des Finanzsystems verbessern, da vom Immobilienmarkt systemische Risiken ausgehen könnten. Die konjunkturelle Entwicklung im Immobilienmarkt werde durch die Statistik der Baubeginne zuverlässiger abgebildet als durch Baugenehmigungen, da erteilte Baugenehmigungen teilweise nicht ausgeführt würden.

Durch die fortschreitende Digitalisierung der Bauaufsichtsbehörden werde eine „belastungsarme“ Einführung der Statistiken ermöglicht. Zudem komme es durch die Digitalisierung bei den bereits etablierten Statistiken zu einer Entlastung der Auskunftspflichtigen, erwartet die Bundesregierung.

Bundesrat glaubt nicht an Umsetzbarkeit

In seiner Stellungnahme äußert der Bundesrat erhebliche Bedenken gegen die Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Der Gesetzentwurf setze eine Volldigitalisierung der Hochbaustatistikmeldungen voraus, „die jedoch in keiner Weise gegeben ist“. Die in dem Entwurf enthaltene Annahme, der digitale Bauantrag werde bis Ende 2024 flächendeckend verfügbar sein, sei nicht zutreffend. Dadurch entstehe fälschlicherweise der Eindruck, es werde Bürokratie abgebaut. Stattdessen führten gerade die vorgesehenen zusätzlichen Statistikmerkmale sowie die Ausweitung der Bautätigkeitsstatistik auf die Baubeginne zu erheblichem Zusatzaufwand. Die Bauaufsichtsbehörden hätten die Verantwortung für Daten zu übernehmen, die originär nicht zur Erfüllung der bauaufsichtlichen Tätigkeiten zu erheben seien, zum Zeitpunkt des Baugenehmigungsverfahrens nicht vorlägen und auch zu keinem späteren Zeitpunkt bei den Bauaufsichtsbehörden bekannt werden würden. „Dementsprechend können die Bauaufsichtsbehörden diese Daten nicht verantworten, wie zum Beispiel die Art der sozialen Wohnraumförderung oder den Bauüberhang“, heißt es in der Stellungnahme der Länder.

Der Gesetzentwurf muss vom Deutschen Bundestag debattiert und beschlossen werden. (Red.)

Quelle: Deutscher Bundestag

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