Künftig monatliche Daten aus der Baubranche

Bundeskabinett beschließt Neuerungen bei der Hochbaustatistik

Die Bundesregierung will die Datenerhebung zu Bautätigkeiten modernisieren. Das Kabinett hat dazu die Änderung des Hochbaustatistikgesetzes beschlossen. Der Entwurf aus dem Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sieht vier zentrale Neuerungen vor.

Bauschaffende sollen zukünftig auf Daten zu Fertigstellungen zurückgreifen können, die monatlich erhoben und vierteljährlich veröffentlicht werden. Foto: Adobestock/ty
Bauschaffende sollen zukünftig auf Daten zu Fertigstellungen zurückgreifen können, die monatlich erhoben und vierteljährlich veröffentlicht werden. Foto: Adobestock/ty
  • Künftig sollen monatlich Daten zum Beginn von Bauprojekten erfasst werden.
  • Die Daten zu Baufertigstellungen sollten nicht mehr jährlich, sondern künftig monatlich erhoben und vierteljährlich veröffentlicht werden.
  • Angaben zur Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderungen sollen die Statistik ergänzen.
  • Mit der Umstellung von Verwaltungsdatennutzung nach dem One-only-Prinzip will die Bundesregierung die Digitalisierung vorantreiben und Bürger und Wirtschaft entlasten.

„Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes verbessern wir die Datengrundlage zur Bautätigkeit deutlich. Statt nicht-offizieller Prognosen verschiedenster Interessengruppen gibt es künftig vierteljährlich valide Zahlen zu aktuellen Entwicklungen im Wohnungsbau.“, begründet Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) das Gesetzesvorhaben. Mit der Modernisierung der Hochbaustatistik unterstütze die Bundesregierung die Wohnungs- und Bauwirtschaft in ihren Planungen und erhalte zudem die Möglichkeit, bei Schwankungen bei den Fertigstellungszahlen kurzfristig reagieren zu können. Ein wichtiger Frühindikator für die konjunkturelle Lage der Bauwirtschaft seien dabei auch die neuen Zahlen zum Baubeginn. Mit Hilfe der Erhebung der neuen Merkmale zur sozialen Wohnraumförderung will die Bundesregierung Entwicklungen in diesem Segment besser überwachen. „Angesichts der Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus und der Rekordsumme von über 18 Mrd. Euro, die der Bund für den sozialen Wohnungsbau bereitstellt, ist es essentiell, Daten zur Bautätigkeit auch in diesem Segment zu haben“, so Geywitz.

Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren. Die Novelle soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Den Planungen des Ministeriums zufolge sollten die neuen vierteljährlichen Indizes nach einer Datenerhebungsphase im Jahr 2025 erstmals im Jahr 2026 publiziert werden.

Eva Kafke

Eva Kafke
Fachautorin
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