Nach Umsatzsteuersenkung

Messdienstleister warnen vor Verwirrung bei Abrechnung

Die Absenkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent bis zum Jahresende wird bei der Abrechnung der Verbrauchskosten von Immobilien zu Verwirrung führen. Davor warnt DEUMESS Verband der mittelständischen Messdienstleister.

16 statt 19 % verursacht in Unternehmen immensen Aufwand. Foto: Adobestock/Stockfotos_MG
16 statt 19 % verursacht in Unternehmen immensen Aufwand. Foto: Adobestock/Stockfotos_MG

DEUMESS kritisiert die zahlreichen komplexen Regelungen. Diese würden in ihrer Gesamtheit viele Fragen auf aufwerfen und einen erhöhten Aufwand verursachen. Die ursprünglich von der Regierung angedachte Entlastung von Wirtschaft und Bürgern werde so nicht erreicht. Wohnungsnutzer, Immobilienverwaltungen und Messdienstleister erwarte bei der Abrechnung der Verbrauchskosten von Immobilien teilweise ein großes Durcheinander. „Verwirrung ist programmiert“, sagt Hartmut Michels. Das Vorstandsmitglied von DEUMESS sieht vor allem bei der Anzahl vollkommen unterschiedlich gestalteter Verträge zahlreiche Probleme bei der korrekten Abrechnung. Michels: „Mit der Senkung der Umsatzsteuer bis zum Jahresende wollte die Bundesregierung eigentlich einen Impuls für mehr Wachstum setzen. Stattdessen verursacht die zwischenzeitliche steuerliche Umstellung einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand.“

Man sollte prüfen, ob brutto oder netto abgerechnet wird

Ein Beispiel für die Komplexität: Je nach Messdienstunternehmen sei mit der Immobilienverwaltung der Preis für die Verbrauchsabrechnung als Brutto- beziehungsweise als Netto-Betrag vereinbart. Bei Ersterem entstehe kein Handlungsbedarf. Bei Netto-Beträgen stelle sich die Frage nach der Leistungserbringung sowie der Rechnungserstellung. Je nach Sachlage werde dann eine Rechnungskorrektur fällig. Ähnlich sei die Ausgangslage, wenn die Rechnung vorschüssig gestellt wurde oder Abschlagszahlungen vereinbart sind.

„Aufwand steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis“

„Der preisliche Unterschied bei der jährlichen Miete für einen Heizkostenverteiler beträgt rund 15 Cent. Schon daran zeigt sich, dass der Aufwand für die Änderung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht“, erklärt Georg Eutermoser, ebenfalls Mitglied im Vorstand von DEUMESS. Der Branchenexperte warnt: „Dennoch muss die Umstellung erfolgen, damit bei einer Prüfung durch das Finanzamt keine Strafe aufgrund einer fehlerhaften Abrechnung der Umsatzsteuer droht. Da stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis.“

DEUMESS ist ein Zusammenschluss mittelständischer Messdienste auf dem Gebiet der Verbrauchsdatenerfassung und Abrechnung von Wasser und Wärme in Deutschland. Derzeit hat der Verein mehr als 130 Mitgliedsunternehmen. Diese erbringen die Nebenkostenabrechnung bzw. Betriebskostenabrechnung für insgesamt rund 2 Mio. Wohneinheiten.

 

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