Rechtsanspruch der Eigentümer kommt ein Jahr später
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) will die Verbraucherrechte von Eigentümergemeinschaften stärken und sieht daher einen Rechtsanspruch auf einen Zertifizierten Verwalter ab 1. Dezember 2022 vor. Diese Regelung bringt für viele Hausverwaltungen einen erheblichen Qualifizierungsbedarf, sofern Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die unmittelbar mit Aufgaben der Verwaltung betraut sind, nicht über immobilienwirtschaftliche Studien- oder Berufsabschlüsse verfügen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die Prüfungsinhalte formuliert und geht von einem Schulungsbedarf von bis zu 120 Unterrichteinheiten aus. Während die Schulungen von freien Bildungsträgern angeboten werden, dürfen Prüfungen und Zertifizierungen ausschließlich von IHKs durchgeführt werden. Deren Dachorganisation, der DIHK, hat nun gemeinsam mit dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) das Bundesjustizministerium darauf hingewiesen, dass die Beibehaltung der bisherigen Frist zu erheblichen Engpässen bei der Zertifizierung der Verwalter führen werde. Es sei unmöglich, alle Verwalter, die die Prüfung ablegen wollen, bis zum 1. Dezember 2022 zu prüfen.
Zu geringe Prüfungskapazitäten könnten Wettbewerb verzerren
Zweiter Grund für die Fristverlängerung ist die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung. Bliebe es bei der Frist 1. Dezember 2022 und den geringen Prüfungskapazitäten hätten Verwalter mit Zertifizierung bei Bewerbungen um neue Gemeinschaften einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern, denen die Zusatzqualifizierung nur deshalb fehlt, weil sie keinen Prüfungstermin bei der IHK erhalten haben. Diese Situation würde, so die Befürchtung, viele Rechtsstreitigkeiten vor die Gerichte bringen.
Das Bundesjustizministerium hat mit Schreiben vom 23. August zwei Dutzend Interessenverbände um eine Stellungnahme zur geplanten Fristverlängerung gebeten. Mögliche Einwände gegen die Gesetzesänderung mussten bis 29. August im Ministerium eingegangen sein. Der Änderungsentwurf befindet sich mittlerweile in der parlamentarischen Abstimmung.
Prüfungen sind ab sofort möglich
Die Verschiebung des Anspruchs auf einen Zertifizierten Verwalter um 12 Monate betrifft in erster Linie Wohnungseigentümer, also die Kundenseite. Verwaltungsunternehmen ist es unbenommen, Teammitglieder ab sofort bei einer Kammer ihrer Wahl zur Prüfung anzumelden. Die Auszeichnung „Zertifizierter Verwalter“ ist schon jetzt ein Wettbewerbsvorteil.
Schulungen jetzt auf der E-Learning-Plattform „Zertifizierter Verwalter“
Der Verlag HUSS-MEDIEN, in dem die IVV erscheint, hat gemeinsam mit der Bauakademie Gruppe Berlin die digitale E-Learning-Plattform „Zertifizierter Verwalter“ etabliert. Hier finden Teilnehmer die vom DIHK formulierten Lehrinhalte in Form von 60 Video-Unterrichtseinheiten für das Selbststudium.
Die Vorteile der E-Learning-Plattform:
- Teilnehmer können sich berufsbegleitend weiterbilden.
- Teilnehmer haben die volle zeitliche, örtliche und inhaltliche Flexibilität.
- Jede Unterrichtseinheit lässt sich jederzeit, unbegrenzt und wiederholt aufrufen.
- Teilnehmer können die Inhalte sechs Monate lang abrufen und die Plattform so lange nutzen, bis „der Stoff sitzt“.
- Die Lernvideos enthalten das Lehrmaterial in Form von PowerPoint-Präsentationen der Dozenten.
- Jede Unterrichtseinheit dauert etwa 45 Minuten. Teilnehmer können ihr neues Wissen am Ende jeder Einheit durch die Beantwortung von Fragen überprüfen.
Informationen zu den vier Lernfeldern und Anmeldungen zum digitalen Selbststudium finden Sie hier. (Red.)