Schleswig-Holstein spannt 50 Millionen-Schutzschirm über die Wohnungswirtschaft
Der Angriff Russlands auf die Ukraine habe zu einer angespannten Versorgungslage und einem deutlichen Preisanstieg von Energie geführt, so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Hiervon seien nicht nur die Energieversorgungsunternehmen betroffen, sondern auch Vermieterinnen und Vermieter.
Insolvenzrisiko für Eigentümer wird abgewendet
"Viele Vermieterinnen und Vermieter leisten bereits höhere Abschlagszahlungen an ihre Energieversorger und finanzieren damit den Energieverbrauch ihrer Mieterinnen und Mieter vor. Diese Abschläge werden jedoch erst im Frühjahr 2023 abgerechnet, sodass es zu einem deutlichen Liquiditätsabfluss und Insolvenzrisiko für die Vermieterinnen und Vermieter kommt. Um dieses Risiko abzuwenden, werden wir einen Schutzschirm etablieren."
Bei Wohnungsunternehmen und großen privaten Vermietern könnten durch die höheren Abschlagszahlungen zusätzliche Belastungen von mehreren hunderttausend Euro bis zu Millionenbeträgen anfallen. Eine Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz könnten ohne den Schutzschirm nicht ausgeschlossen werden. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein werde damit beauftragt, liquiditätssichernde Maßnahmen bereitzustellen. Die IB.SH werde hierfür vom Land eine Bürgschaft über 50 Millionen Euro erhalten.
Lob von der Wohnungswirtschaft
Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) lobt, dass die Landesregierung den „Ernst der Lage“ erkannt habe. „Soziale Vermieter haben derzeit die Sorge, dass sie auf hohen Vorauszahlungen sitzenbleiben, weil ihre Mieterinnen und Mieter die hohen Heizkosten nicht stemmen können. Da kommt dieser Beschluss des Landes zur rechten Zeit. Wir hatten die Forderung erhoben, wurden im Vorfeld eingebunden und freuen uns über dieses Ergebnis.“ (Red.)