Spezialberatung zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Zum 01.11.2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft, in dem das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz zusammengeführt werden. Dies bringt einige Änderungen mit sich, mit denen sich Fachleute, Wohnungswirtschaft und Verwalter vertraut machen sollten.

Wissen Sie Bescheid über das neue Gebäudeenergiegesetz? Möchten Sie z.B. umfangreich energetisch sanieren, müssen Sie sich beraten lassen. BILD: ADOBESTOCK/ONIDJI
Wissen Sie Bescheid über das neue Gebäudeenergiegesetz? Möchten Sie z.B. umfangreich energetisch sanieren, müssen Sie sich beraten lassen. BILD: ADOBESTOCK/ONIDJI

Die neuen Vorgaben betreffen ganz unterschiedliche Bereiche am Bau, zum Beispiel:

Für die verpflichtende Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Vorgaben. Vorteilhaft kann sich dabei auswirken, dass auch gebäudenah erzeugter Strom aus Erneuerbaren Energien dabei anteilig berücksichtig werden kann.

Sowohl bei Verkauf als auch bei umfangreicher Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern muss zukünftig zwingend eine Energieberatung erfolgen, wobei allerdings die Beratung kostenfrei zu erfolgen hat.

Für das geforderte Ölheizungsverbot bzw. den Umstieg auf klimafreundlichere Heizanlagen stehen attraktive Förderprogramme und Prämien zur Verfügung.

Hinsichtlich Energieausweisen wird es strengere Vorgaben geben. So werden zukünftig auch die CO2-Emissionen angegeben. Die Ausstellungsberechtigung wird für Neubauten und Bestandsgebäude sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude vereinheitlicht. Sowohl Verkäufer und Vermieter als auch Makler sind zukünftig verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen.

Was die im Gebäudeenergiegesetz formulierten energetischen Anforderungen für Neubau und Sanierung zu bedeuten haben und welche Auswirkungen diese auf die Praxis haben werden, dazu beraten die Hamburger Energielotsen im Rahmen von Spezialberatungstagen. Die Experten erklären in verständlicher Form, was Fachleute und Wohnungswirtschaft speziell in ihrem Bereich in Zukunft besonders beachten sollten.

Termine der Spezialberatungen:

Dienstag, 20.10.2020 speziell für Verwalter und Wohnungswirtschaft

Mittwoch, 21.10.2020 speziell für die Gewerke Sanitär, Heizung, Klima

Freitag, 23.10.2020 speziell für sämtliche Bau- und Baunebengewerke

Termine erfolgen nach Vereinbarung und finden wahlweise in der Ausstellung der Hamburger Energielotsen oder per Videotelefonie oder telefonisch statt.

Anmeldung: Tel. 040 24832252 oder beratung@energielotsen.hamburg.de 

Die Hamburger Energielotsen freuen sich auf Ihre Terminanfragen. Weitere Infos online: www.hamburg.de/energielotsen

weiterlesen:
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