Bundestag verabschiedet Jahressteuergesetz 2022

Steuerliche Abschreibung für den Neubau wird erhöht

Unmittelbar vor der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 durch den Bundestag haben sich 17 Interessenverbände aus der Immobilien- und Bauwirtschaft in einem dramatischen Appell für mehr Wohnungsbau an Parlament und Bundesregierung gewandt. Die Lage sei dramatisch.

Auch die erhöhte steuerliche Abschreibung wird vermutlich den Einbruch der Bautätigkeit nicht verhindern. Foto: Adobestock/Roman Babakin
Auch die erhöhte steuerliche Abschreibung wird vermutlich den Einbruch der Bautätigkeit nicht verhindern. Foto: Adobestock/Roman Babakin

Während der Wohnungsneubau weiterhin stark rückläufig sei, bestehe in Deutschland nach wie vor ein enormer Bedarf an (kostengünstigem) Wohnraum. Hohe Bau-, Energie- und Materialkosten, gestiegene Zinsen, langwierige Bau- und Planverfahren sowie eine mehrfach zusammengebrochene Wohnungsbauförderung führten zu einer Abwärtsspirale im Wohnungsbau mit gravierenden Folgen. Die bisherigen Gegenmaßnahmen der Bundesregierung seien unzureichend.

Im Jahr 2021 wurden nur noch 293.393 Wohnungen neu gebaut. 2022 werde diese Zahl aller Voraussicht nach noch unterschritten. Alle Vorzeichen deuteten darauf hin, dass es im Jahr 2023 einen dramatischen Einbruch geben werde. Das Ziel der Koalition, jährlich 400.000 Wohnungen zu bauen, sei reines Wunschdenken.

In dem Apell der 17 Verbände, darunter ZIA, GdW, VDIV, Bundesarchitektenkammer sowie Handwerk und Bauindustrie, werden zwölf Forderung aufgestellt zur ordnungsrechtlichen Deregulierung und für eine bessere finanzielle Förderung von Neubau und Sanierung. Die Vorschläge sind allesamt nicht neu, sondern werden seit Jahren in dieser und anderen Verbändekonstellationen immer wieder der Politik vorgetragen.

Der Bundeskanzler soll das Bauen zur Chefsache erklären

An erster Stelle der aktuellen Forderungsliste heißt es, der Bundeskanzler müsse den Wohnungsbau zur Chefsache machen und den „tatkräftigen Einsatz“ von Bundesbauministerin Klara Geywitz unterstützen. Dazu bedürfe es aller beteiligten Ressorts der Bundesregierung.

Nach mehrfachen Förderstopps müsse die Bundesregierung die bis Ende des Jahres angekündigte Gesamtplanung für das Fördern von Neubau und Sanierung endlich vorlegen. Benötigt würden zehn Milliarden Euro jährlich für bezahlbaren Wohnraum.

Baureife Grundstücke, geeignete Konversionsflächen und Bestandsflächen seien laut Bundesregierung vorhanden und müssten nur aktiviert werden. Vergabe- und Genehmigungsverfahren dürften nicht mehr als drei Monate dauern. 

Für die leichtere Umnutzung von ehemaligen Gewerbeimmobilien (zum Beispiel Büro- oder Handelsimmobilien) sollte für die technischen Baubestimmungen Bestandsschutz gelten und somit die Kosten der Umnutzung reduziert werden.  

Modulare, serielle und typisierte Bauweisen könnten in Kombination mit digitalen Tools einen Beitrag zur Schaffung vieler bezahlbarer Wohnungen leisten. Darauf müsse das Bundes- und Landesrecht zügig ausgerichtet werden.

Steuerliche Belastungen – wie etwa die Grunderwerbsteuer – sollten ausgesetzt werden, da sie die Eigentumsbildung gerade für Familien unnötig erschwere. Zudem sollte der Mehrwertsteuersatz für den sozialen Wohnungsbau auf sieben Prozent reduziert werden. 

Mit zwei Forderungen wenden sich die Verbände gegen die durch Unstetigkeit geprägte Förderpolitik des Bundeswirtschaftsministeriums und gegen zu ambitionierte Ziele des Klimaschutzministeriums, beide geführt vom grünen Robert Habeck. Weitere Belastungen privater Bauherren und Unternehmen zur Verbesserung des Klimaschutzes bedürften eines Kosten-TÜVs unter der Kontrolle des Bundeskanzleramts. Zahlreiche Maßnahmen aus dem Bundeswirtschaftsministerium würden nicht oder mit geringen Reaktionszeiten mit der Branche abgestimmt. Erneut drohe Chaos beim Bundesprogramm für Effiziente Gebäude (BEG). Die KfW plane das für die Antragsstellung notwendig BEG-Prüftool zwei Wochen vor dem eigentlichen Programmende zu schließen.

Bundestag erfüllt Forderungen nach höherer AfA

Zumindest eine zentrale Forderung der Interessenverbände hat der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 erfüllt. Das Gesetz sieht eine Erhöhung der steuerlichen Normalabschreibung von 2 auf 3 Prozent und die Fortsetzung der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau von fünf Prozent, die weiterhin zusätzlich zur steuerlichen Normalabschreibung in Anspruch genommen werden kann. Die Obergrenze der Herstellungskosten beträgt 4.800 Euro pro Quadratmeter. Allerdings ist die Abschreibung an den Neubaustandard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse geknüpft.

Ingeborg Esser, GdW-Hauptgeschäftsführerin, begrüßt die AfA-Anhebung ausdrücklich. „Damit wird eine wichtige Maßnahme für das bezahlbare Bauen endlich umgesetzt, die von der sozial orientierten Wohnungswirtschaft schon lange gefordert wurde. Besonders begrüßen wir auch, dass die neue Regelung nun schon ab dem 1. Januar 2023 gelten soll.“

Erlöse aus kleinen Solarstromanlagen zukünftig steuerfrei

Ab 1. Januar sind Erträge aus der dezentralen Solarstromerzeugung bis zu einer gewissen Anlagengröße von der Einkommensteuer befreit. Auch von der Umsatzsteuer werden Solaranlagen und damit in Verbindung stehende Leistungen befreit. Darauf weist Steuerberaterin Marin Burmester, Partnerin der Flensburger Gesellschaft Nielsen. Wiebe & Partner, hin. Zu beachten seien jedoch die folgenden Grenzen:

  • Bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, beispielsweise bei Mehrfamilienhäusern mit einer Gewerbeeinheit, darf die installierte Bruttoleistung der Solaranlage 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit nicht überschreiten. Insgesamt darf dabei die Bruttoleistung von 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigem nicht überschritten werden.
  • Bei Einfamilienhäusern und deren Nebengebäuden (Garagen oder Carports) sowie sonstigen zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden darf die installierte Bruttoleistung maximal 30 kW (peak) betragen.

Betreiber der Solaranlage müssten nicht zwingend auch Eigentümer des Gebäudes sein, um die Steuerbefreiung zu erhalten. Für die Steuerpflichtigen entfallen damit ab dem kommenden Jahr die steuerliche Gewinnermittlung und das Ausfüllen der Anlage EÜR für die Solaranlage.

Die Steuerexpertin erklärt weiterhin, dass auch Immobiliengesellschaften von der Neuregelung im Jahressteuergesetz profitieren. Die Erlöse aus dem Betrieb von Solaranlagen werden die Vermietungseinkünfte nicht mehr mit der Gewerbesteuer „infizieren“.

Damit wäre ein wesentliches Hindernis für mehr solare Stromproduktion auf den Gebäuden der Wohnungswirtschaft aus dem Weg geräumt. (Red.)

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