Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Wärmewende im Wohnungsbestand

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 01. November 2020 in Kraft ist, forciert der Gesetzgeber den Austausch alter Heizungsanlagen mit schlechter Klimabilanz. In Verbindung mit der Einführung einer CO-Bepreisung sollen so die Leitplanken für eine Wärmewende im Wohnungsbestand gesetzt werden.

Heizungsanlage erneuern: Gut fürs Klima und die Haushaltskasse. BILD: LBS Infodienst Bauen und Finanzieren
Heizungsanlage erneuern: Gut fürs Klima und die Haushaltskasse. BILD: LBS Infodienst Bauen und Finanzieren

CO-Preis als Abgabe auf Ausstoß von CO in der Wärmeerzeugung und im Verkehr 

Für Heizöl, Erdgas und Benzin schlägt jede ausgestoßene Tonne CO mit zunächst 25 Euro zu Buche. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen - weitere Erhöhungen sind geplant. Der Betrieb von Öl- und Gasheizungsanlagen wird dadurch auf lange Sicht teurer. Je Liter Heizöl werden bereits in diesem Jahr 7,9 Cent zusätzlich fällig.

Bei einem angenommenen Jahresverbrauch von rund 3.000 Litern Heizöl für ein 150 Quadratmeter großes Haus geht das Informationsportal Zukunft Altbau von Zusatzkosten im Zeitraum 2021 bis 2025 von insgesamt 1.800 Euro aus.

Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Energien

Aktuell kommen im Wohnungsbestand noch überwiegend fossile Energieträger zum Einsatz. Allein 2019 wurden knapp 50 Prozent aller Wohnungen im Bestand mit Gas beheizt und rund 26 Prozent mit Heizöl. Das ist schlecht für das Klima: Eine Ölheizung produziert je 8 Megawatt-Stunden (MWh) Heizenergie im Schnitt 2.792 Kilogramm CO-Äquivalent. Eine moderne Pelletheizung kommt dagegen mit 424 Kilogramm aus.

Neue Austauschprämie ergänzt bestehende Förderungen

Das neue GEG setzt die Rahmenbedingungen für weitere finanzielle Anreize zum Austausch alter Ölheizungen: Wer sie gegen ein klimafreundliches Modell austauscht, erhält zusätzlich zur Förderung eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozent der Investitionskosten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

So kann sich die BAFA-Unterstützung je nach eingebautem Heizungstyp auf bis zu 45 Prozent summieren. Wichtig ist, dass der Förderantrag noch vor Beginn der Arbeiten eingereicht wird, die Förderprämie wird dann nach Abschluss der Bauarbeiten ausgezahlt. Das Heizen mit erneuerbaren Energien ist vom CO-Preis ausgenommen.

GEG: Austauschpflicht für veraltete Heizungsanlagen bei Eigentümerwechsel 

Anlagen, die älter als 30 Jahre sind, müssen innerhalb von zwei Jahren durch ein modernes Modell ersetzt werden. Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Die Neueigentümer sind zudem dazu verpflichtet, innerhalb dieses Zeitraums warmwasserführende Rohre sowie die oberste Geschossdecke beziehungsweise das Dach zu dämmen. Das GEG schreibt außerdem eine Pflicht zur energetischen Beratung bei Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen vor. Kosten fallen für Käufer und Eigentümer im Rahmen der Pflichtberatung nicht an. Eine Übersicht über zugelassene Energieberater, die diese anbieten, gibt es auf der Website des Energieberaterverbandes GIH sowie der Verbraucherzentrale Energieberatung.

Bedingtes Einbauverbot für reine Ölheizungen ab 2026

Künftig muss auch bei Bestandsgebäuden ein Mindestanteil der Energieträger für den Wärme- und Kältebedarf aus erneuerbaren Energien stammen. "Ab dem Jahr 2026 gilt daher ein bedingtes Einbauverbot für reine Ölheizungen sowie Heizkessel, die ausschließlich mit festen fossilen Brennstoffen, wie etwa Kohle, betrieben werden", sagt Luz. Hybridanlagen, bei denen der fossile Brennträger durch eine Solaranlage oder Wärmepumpe unterstützt wird, sind von dem Verbot ausgeklammert.

Quelle: LBS Infodienst

>> Die neuen Förderprogramme - „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)

UPDATE 09.08.2022

Alte Heizungen verbrauchen sehr viel Energie und stoßen zu viele Schadstoffe aus. Sie sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik. Die meisten Öl- und Gasheizungen in Wohngebäuden in Deutschland wurden vor der Jahrtausendwende installiert.

Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis von Daten des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks.

Infografik: Die meisten Heizungen stammen aus dem letzten Jahrtausend | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

 

In Deutschland wird überwiegend mit den fossilen Energieträgern Erdgas und Erdöl geheizt. Die Hälfte der Bestandswohnungen ist mit Erdgasheizungen ausgestattet. Allein 2019 wurden knapp 50 Prozent aller Wohnungen im Bestand mit Gas beheizt und rund 26 Prozent mit Heizöl. Das ist schlecht für das Klima: Eine Ölheizung produziert je 8 Megawatt-Stunden (MWh) Heizenergie im Schnitt 2.792 Kilogramm CO-Äquivalent. Eine moderne Pelletheizung kommt dagegen mit 424 Kilogramm aus.

Wann kommt die Trendwende?

Die Beheizungsstruktur in Neubauten zeigt jedoch einen neuen Trend: Während der Anteil der Erdgasheizungen zuletzt unter 40 Prozent lag, nahmen die Anteile von Wärmepumpen und Fernwärme zu.

Wer mit fossilen Energieträgern heizt, leidet derzeit unter stark schwankenden Preisen. Der Preis für Holzpellets zwar zuletzt auch gestiegen – allerdings nicht so stark wie die Preise für Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Fernwärme oder Wärmepumpen  ̶   wie untenstehende Statista-Grafik auf Basis von Daten des Deutschen Pelletinstitut und des Brennstoffspiegels zeigt.

Wer sich für den Kauf einer Pelletheizung entscheidet, profitiert laut Pelletinstitut zudem von der staatlichen Förderung. Für den Tausch einer alten Ölheizung gegen eine moderne Pelletheizung gibt es bis zu 45 Prozent staatlichen Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt eine Austauschpflicht für viele Öl- und Gasheizungen vor, die über 30 Jahre alt sind. Stand 2022 müssen also alte Gas- oder Ölheizung ausgetauscht werden, wenn das Baujahr 1992 und älter ist. Ausnahmen gibt es vor allem für langjährige Hauseigentümer, die dann von der Austauschpflicht ausgenommen sind.

Infografik: Heizkosten: Pellets und Fernwärme am günstigsten | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

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