Wohngeld-Plus-Gesetz

„Wohngeldstellen brauchen dringend eine Digitalisierungsoffensive“

Das Bundeskabinett hat im Frühherbst die Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. 3,7 Milliarden Euro sollen dafür zusätzlich bereitgestellt werden. Die Branchenverbände GdW und ZIA mahnen nun eine Digitalisierungsoffensive in den kommunalen Wohngeldstellen an. Ansonsten würde das Geld viel zu spät fließen oder an viele berechtigte Haushalte nie ausgezahlt.

Viele finanzschwache Haushalte wissen nichts von ihrem Anspruch auf Wohngeld. Foto: Adobestock/Stockfotos_MG
Viele finanzschwache Haushalte wissen nichts von ihrem Anspruch auf Wohngeld. Foto: Adobestock/Stockfotos_MG

Nach dem Beschluss des Regierungskabinetts, der noch in Bundestag und Bundesrat debattiert werden muss, soll die staatliche Hilfe um durchschnittlich 190 Euro im Monat auf rund 370 Euro aufgestockt werden. Auch sollen mehr Menschen in Deutschland den Mietzuschuss bekommen. Zu den bisher rund 618.000 Haushalten würden dann bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen – wenn denn alle Anspruchsberechtigten einen Antrag bei den kommunalen Wohngeldstellen einreichen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat darauf hingewiesen, dass schon unter den bisherigen Zuschussbedingungen 600.000 weitere Haushalte Wohngeld beziehen könnten, wenn sie denn einen Antrag bei der kommunalen Wohngeldstelle eingereicht hätten.

Personal muss geschult und aufgestockt werden

Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf für das Wohngeld-Plus erklärte der GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, die Verabschiedung eines Bundesgesetzes allein helfe den berechtigten Haushalten nicht weiter – es müsse zügig Realität werden. Für die Ausweitung des Wohngeldes seien mehr Prüfungen durch die Wohngeldstellen notwendig, für die eine EDV-technische Unterstützung erforderlich sei. Dafür fehle es derzeit aber an den notwendigen Schnittstellen und Programmen. Gebraucht würden außerdem fachlich geschultes Personal und eine Aufstockung der personellen Kapazitäten.

Ausweitung des Empfängerkreises erfordert Informationskampagne

Auch der ZIA Zentrale Immobilien Ausschuss fordert, dass die „Wohngeldstellen schleunigst digital aufgestellt werden müssten“. Der Verband sieht zudem ein Grundproblem darin, dass viele Menschen, die berechtigt wären, Wohngeld zu erhalten, dies überhaupt nicht wissen. „Damit die Wohngeldreform wirklich, wie von der Bundesregierung angestrebt, zwei Millionen Haushalte erreicht, muss die Reform unbedingt von einer starken Informationskampagne begleitet werden“, sagte ZIA-Präsident Andreas Mattner.

So viel Wohngeld können berechtigte Haushalte erwarten

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat ausgerechnet wer ab Januar 2023 wieviel Wohngeld erwarten darf. Das Wohngeld beinhalte mehrere Bausteine: Für Mieterinnen und Mieter gibt es einen Zuschuss zur Kaltmiete, wer in Eigenheim oder einer Eigentumswohnung lebt, werde bei Zins und Tilgung unterstützt. Wer sehr wenig verdient und sehr hohe Ausgaben fürs Wohnen hat, beispielsweise weil er in einer teuren Großstadt lebt, bekomme die größte Unterstützung, je höher das Einkommen und je geringer die Wohnkosten, desto geringer das Wohngeld. Bisher sei ein Single, der in einer besonders teuren Gegend lebt, wohngeldberechtigt, sobald er weniger als 1.797 Euro brutto verdient. Künftig steige die Grenze auf 2.301 Euro. Für eine vierköpfige Familie in einer teuren Gegend steige die Einkommensgrenze von aktuell 3.697 auf 5.077 Euro. Konkret weißt die Berechnung des IW folgende Zuschüsse aus:

  • Ein Rentner in Berlin mit einer monatlichen Rente von 1.259 Euro (brutto) und einer Kaltmiete von 500 Euro erhält 2022 monatlich rund 74 Euro, durch die Reform steigt die Unterstützung 2023 auf 252 Euro – also 178 Euro mehr.
  • Eine vierköpfige Familie in München mit einem Einkommen von 2.386 Euro (brutto) und einer Kaltmiete von 1.000 Euro hat bisher Anspruch auf 481 Euro Wohngeld im Monat. Ab Januar 2023 steigt das Wohngeld auf 804 Euro, ein Plus von 323 Euro. (Red.)
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