26. November 2025, 12:13 Uhr
Problemstellung
Seit der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 können für einzelne Regelungsgegenstände Umlaufbeschlüsse mehrheitlich anstelle von Allstimmigkeit getroffen werden, wenn zuvor ein sogenannter Absenkungsbeschluss in einer Versammlung gefasst wurde, der dies gestattet.
Die konkreten Anforderungen an einen solchen Absenkungsbeschluss sind jedoch in vielen Punkten umstritten und noch nicht durch die Rechtsprechung abschließend geklärt.
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Benoit Spang
Rechtsanwalt, Kallenborn Anwalt
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Artikel Unstatthafte Absenkungsbeschlüsse für eine Vielzahl von Beschlüssen
Seite 46
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