Rauchwarnmelder: Laut pfeifende Geräte müssen ausgetauscht werden
Weil die Geräte einem Alterungsprozess unterliegen, sensortechnische Entwicklungen voranschreiten sowie Hausstaub und Insekten in der Rauchkammer zu Fehlalarmen führen können, ist früher oder später ein Gerätewechsel notwendig. Der Zeitpunkt dieses Komplettaustauschs ist in der hierfür relevanten Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt. Sie legt die maximale Nutzung eines Rauchwarnmelders mit zehn Jahren nach der ersten Inbetriebnahme fest. Die oben genannten vier Pionier-Länder sind ganz vorne dabei, wenn es heißt: Alte Melder von der Zimmerdecke – neue Melder ran.
Tipps für den Kauf von Rauchwarnmeldern
„Viele Wohnungsinhaber scheuen trotz Gesetzeslage den Einsatz von Rauchwarnmeldern. Sie befürchten zum Beispiel häufig auftretende Fehlalarme. Weil sich aber die Produktqualität in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, ist das zumindest für Geräte der mittleren und gehobenen Preisklasse kein Thema mehr“, erläutert Stephan Cochanski vom Hersteller GEV. „Mit einer kompetenten Beratung in Bezug auf Produktqualität und Montageorte sowie entsprechend guten Produkten ist dies jedoch nahezu ausgeschlossen. Jeder sollte sich effektiv gegen die Brandgefahren im eigenen Haushalt schützen.“
Neben genormten Produktstandards lohnt sich beim Kauf ein Augenmerk auf die Schutzvorrichtung der Rauchkammer sowie die Möglichkeit von Funktionstests. In den höherwertigen Meldern der Marken GEV und FlammEx sorgen beispielsweise Edelstahlgitter vor Fehlalarmen durch eindringende Staubpartikel oder Insekten. Wichtig im Alltag sind auch die notwendigen Batteriewechsel eines Gerätes.
Die staubige Installation eines Rauchmelders mit Bohrmaschine, Dübeln und Schrauben ist heute gar nicht mehr nötig: Stattdessen gibt es selbstklebende Sets aus Magnet- und Metallplatte. Mit Magnetolink – so der Name dieser cleveren Produktlösung – kann die Montage nicht nur schnell und zuverlässig sondern auch ohne Schmutz und Krach durchgeführt werden.
Weitere Infos
Tipps rund um die Installation und Wartung von Rauchmeldern (2.09.15)
Gerätepflicht: Rauchwarnmelder (07.09.15)
Rauchwarnmelder mit APP (07.10.15)
Rauchwarnmelder: Wer ist für die Wartung zuständig und weitere Infos und Tipps anlässlich des Tag des bundesweiten Rauchmeldertag am 13.11.15 (24.10.15)
Weiterführende Links:
www.rauchmelder-lebensretter.de