Anfechtung immer gegenüber allen Eigentümern

Gericht: BGH
Urteil vom: 02.03.2012
Aktenzeichen: V ZR 89/11

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Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
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Bei der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft sind grundsätzlich alle übrigen Wohnungseigentümer zu verklagen.

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