Art und Weise der Mangelbeseitigung

Gericht: LG
Urteil vom: 25.03.2010
Aktenzeichen: 307 S 152/09
Stadt: Hamburg

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

1. Existieren unterschiedliche Möglichkeiten, einen Mangel an der Mietsache zu beseitigen, steht dem Vermieter die Wahl der Art und Weise der Mangelbeseitigung frei. 2. Die Mangelbeseitigung ist so durchzuführen, dass der Mangel endgültig und nicht nur vorübergehend beseitigt wird.

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