Aufklärungspflicht des Maklers

Gericht: OLG
Urteil vom: 19.11.2014
Aktenzeichen: 20 U 2215/14
Stadt: München

1106
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com

1. Ein Makler verletzt seine Aufklärungspflicht, wenn er im Internet und Exposé ein Objekt als „komplett unterkellert“ anbietet, obwohl ihm bekannt ist, dass nur eine Teilunterkellerung vorliegt, und er den Käufer hierüber nicht aufklärt. 2. Verletzt der Makler seine Aufklärungspflicht, hat er den Käufer so zu stellen, wie dieser stehen würde, wenn die Pflichtverletzung unterblieben wäre. 3. Der Käufer kann entweder die Erstattung des Kaufpreises sowie Nebenkosten etc. Zug um Zug gegen Übertragung des Grundstücks verlangen oder an dem Vertrag festhalten und Ersatz des sog. Differenzschadens verlangen. 4.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Aufklärungspflicht des Maklers
3.4.2024
Urteile kurz gefasst
Die mangelhafte und von den Verkäufern selbst hergestellte Abdichtung des Kunststoffdachs über der Terrasse zur Hauswand hin und Folienabrisse unter den Dachpfannen des Hausdachs in den...
3.11.2022
Miete
Zu den Pflichten des Mieters aus dem Mietverhältnis gehört nicht nur die Zahlung der Miete an sich, sondern auch die Zahlung der Miete bei Fälligkeit, also die pünktliche Mietzahlung. Die wiederholte...
29.9.2021
Bei Pflichtverletzung