Besitzschutz des Mieters gegenüber dem Vermieter

Gericht: AmtsG
Urteil vom: 13.06.2013
Aktenzeichen: 31 C 153/13
Stadt: Brandenburg

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Der Vermieter darf nicht gegen den Willen des Mieters ein großflächiges Plakat an der Schaufensterscheibe eines Ladengeschäfts anbringen.

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